Minister darf Radpanzer in Privatbesitz verbieten
Kriegsmaterial. VwGH gibt der Sicherheit Vorrang.
Wien. Fahrbereite Radpanzer sind nicht die Art von Fahrzeugen, mit denen Privatleute ihren Fuhrpark bestücken sollen. Wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von solchen schweren und gepanzerten Fahrzeugen ausgeht, hatte der damalige Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) 2014 eine Ausnahmebewilligung verweigert. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte diese Entscheidung jetzt (Ra 2015/11/0059).
Es geht um einen vierrädrigen russischen Aufklärungspanzer aus den 1960ern, Typ BRDM-2. Er ist mit 5,75 Metern nicht viel länger als eine Luxuslimousine, wiegt aber sieben Tonnen. Statt Seitenscheiben hat er Gucklöcher und ist rundum gepanzert – besonders stark an der Vorderseite.
Ein solches Gerät wollte sich ein ehemaliger Landmaschinenmechaniker und -händler zulegen, um damit auf dem eigenen Grundstück umherzufahren. Nach Möglichkeit wollte er aber auch Ausfahrten unternehmen, um das Prachtstück herzuzeigen. Da der Besitz von Kriegsmaterial verboten ist, benötigte der Mann eine Ausnahmebewilligung. Während das Bundesverwaltungsgericht eine solche für angebracht hielt – Motto: Lkw mit bis zu 40 Tonnen stellen ein noch größeres Gefährdungspotenzial dar –, teilte der VwGH die Einwände des Ministers.
Polizei wäre machtlos
Dieser meinte, dass normal bewaffnete Polizisten den Panzer nicht stoppen könnten und umgekehrt das schwere Gerät übliche Polizeiautos überfahren oder stark beschädigen könnte. Es sei nicht zu erkennen, wieso das individuelle Sammlerinteresse das öffentliche Interesse an der Vermeidung sicherheitspolizeilicher Gefährdungen überwiegen sollte, so der VwGH. Ein Vergleich mit anderen, frei zugänglichen und potenziell gefährlichen Dingen sei fehl am Platz. (kom)