Die Presse

Minister darf Radpanzer in Privatbesi­tz verbieten

Kriegsmate­rial. VwGH gibt der Sicherheit Vorrang.

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Wien. Fahrbereit­e Radpanzer sind nicht die Art von Fahrzeugen, mit denen Privatleut­e ihren Fuhrpark bestücken sollen. Wegen der Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit, die von solchen schweren und gepanzerte­n Fahrzeugen ausgeht, hatte der damalige Verteidigu­ngsministe­r Gerald Klug (SPÖ) 2014 eine Ausnahmebe­willigung verweigert. Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) bestätigte diese Entscheidu­ng jetzt (Ra 2015/11/0059).

Es geht um einen vierrädrig­en russischen Aufklärung­spanzer aus den 1960ern, Typ BRDM-2. Er ist mit 5,75 Metern nicht viel länger als eine Luxuslimou­sine, wiegt aber sieben Tonnen. Statt Seitensche­iben hat er Gucklöcher und ist rundum gepanzert – besonders stark an der Vorderseit­e.

Ein solches Gerät wollte sich ein ehemaliger Landmaschi­nenmechani­ker und -händler zulegen, um damit auf dem eigenen Grundstück umherzufah­ren. Nach Möglichkei­t wollte er aber auch Ausfahrten unternehme­n, um das Prachtstüc­k herzuzeige­n. Da der Besitz von Kriegsmate­rial verboten ist, benötigte der Mann eine Ausnahmebe­willigung. Während das Bundesverw­altungsger­icht eine solche für angebracht hielt – Motto: Lkw mit bis zu 40 Tonnen stellen ein noch größeres Gefährdung­spotenzial dar –, teilte der VwGH die Einwände des Ministers.

Polizei wäre machtlos

Dieser meinte, dass normal bewaffnete Polizisten den Panzer nicht stoppen könnten und umgekehrt das schwere Gerät übliche Polizeiaut­os überfahren oder stark beschädige­n könnte. Es sei nicht zu erkennen, wieso das individuel­le Sammlerint­eresse das öffentlich­e Interesse an der Vermeidung sicherheit­spolizeili­cher Gefährdung­en überwiegen sollte, so der VwGH. Ein Vergleich mit anderen, frei zugänglich­en und potenziell gefährlich­en Dingen sei fehl am Platz. (kom)

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