Die Stiftung des Erwin P.
„Stiften gehen“ge ist laut Duden umgangssprachlich für: „hheimlichili ausreißen“. Die Errichtung einer Stiftung hingegen erfolgt nicht im Geheimen. Der Stifter begibt sich – mehr oder weniger endgültig – eines Vermögens, das einem bestimmten Zweck gewidmet und einem Vorstand anvertraut wird. Jede Stiftung unterliegt einer externen Kontrolle: Die Privatstiftung einem Stiftungsprüfer, der vom Gericht bestellt wird und eine gemeinnützige Stiftung der Aufsicht der Stiftungsbehörde des Landes. Die Stiftungsidee ist alt. Zahlreiche Stifter haben in der Vergangenheit Teile ihres Vermögens gemeinnützigen Zwecken gewidmet. Der Stiftungsgedanke wurde auch in jüngster Zeit politisch belebt, um manche Staatsaufgaben abzugeben. Bertelsmann soll Vorbild sein. Die Privatstiftung wurde seinerzeit als Modell geschaffen, um Vermögen, insbesondere auch Unternehmensanteile im Lande zu behalten oder vor Erbauseinandersetzungen zu schützen. Leider hat sich der Gesetzgeber von diesen Gedanken entfernt. Kurzfristiges fiskalisches Denken hat die Privatstiftung zumindest steuerlich unattraktiv werden lassen, womit die verfolgten langfristigen Ziele und Steuerungseffekte gefährdet sind. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden aktuell einer Reform unterzogen, um gewisse Fehlentwicklungen zu korrigieren. Bevor neues Ungemach über die Privatstiftungen hereinbricht, sollte der Gesetzgeber auf die Expertise der Anwaltschaft hören! Auch gemeinnützigen Stiftungen droht der Garaus: Die Steuereintreiber dieser Republik sind im Begriff, unter dem Deckmantel der BAO aus kurzfristigem fiskalischen Denken die steuerliche Gemeinnützigkeit zu kassieren. Die Stiftungen dürfen weder am Altar des politischen HickHack noch der Begehrlichkeit der Himmelpfortgasse geopfert werden! Fordert ein kämpferischer Kammerpräsident.