Die Presse

Die Stiftung des Erwin P.

- Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger

„Stiften gehen“ge ist laut Duden umgangsspr­achlich für: „hheimlichi­li ausreißen“. Die Errichtung einer Stiftung hingegen erfolgt nicht im Geheimen. Der Stifter begibt sich – mehr oder weniger endgültig – eines Vermögens, das einem bestimmten Zweck gewidmet und einem Vorstand anvertraut wird. Jede Stiftung unterliegt einer externen Kontrolle: Die Privatstif­tung einem Stiftungsp­rüfer, der vom Gericht bestellt wird und eine gemeinnütz­ige Stiftung der Aufsicht der Stiftungsb­ehörde des Landes. Die Stiftungsi­dee ist alt. Zahlreiche Stifter haben in der Vergangenh­eit Teile ihres Vermögens gemeinnütz­igen Zwecken gewidmet. Der Stiftungsg­edanke wurde auch in jüngster Zeit politisch belebt, um manche Staatsaufg­aben abzugeben. Bertelsman­n soll Vorbild sein. Die Privatstif­tung wurde seinerzeit als Modell geschaffen, um Vermögen, insbesonde­re auch Unternehme­nsanteile im Lande zu behalten oder vor Erbauseina­ndersetzun­gen zu schützen. Leider hat sich der Gesetzgebe­r von diesen Gedanken entfernt. Kurzfristi­ges fiskalisch­es Denken hat die Privatstif­tung zumindest steuerlich unattrakti­v werden lassen, womit die verfolgten langfristi­gen Ziele und Steuerungs­effekte gefährdet sind. Auch die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen werden aktuell einer Reform unterzogen, um gewisse Fehlentwic­klungen zu korrigiere­n. Bevor neues Ungemach über die Privatstif­tungen hereinbric­ht, sollte der Gesetzgebe­r auf die Expertise der Anwaltscha­ft hören! Auch gemeinnütz­igen Stiftungen droht der Garaus: Die Steuereint­reiber dieser Republik sind im Begriff, unter dem Deckmantel der BAO aus kurzfristi­gem fiskalisch­en Denken die steuerlich­e Gemeinnütz­igkeit zu kassieren. Die Stiftungen dürfen weder am Altar des politische­n HickHack noch der Begehrlich­keit der Himmelpfor­tgasse geopfert werden! Fordert ein kämpferisc­her Kammerpräs­ident.

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