Pensionen: Der ungehobene Milliardenschatz
1,7 Milliarden könnte der Staat rasch per Pensionsharmonisierung sparen.
S ieht man sich das geltende Arbeitsprogramm der Regierung an, dann gewinnt man den Eindruck, dass die verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten für dieses Land eindeutig wichtiger ist als die Sicherung des Pensionssystems: Ersterer widmet das Programm nämlich drei Zeilen. Während der Punkt „Angleichung Pensionssysteme“mit schlanken zwei auskommt. Versprochen wird darin nicht mehr als die Einrichtung einer Arbeitsgruppe.
Arbeitsgruppe? Geht’s noch? Die Harmonisierung der Pensionssysteme ist längst beschlossene Sache. Das Problem des Staats beziehungsweise seiner Finanzen ist, dass die sattsam bekannten Bremsergruppen diese notwendige Angleichung auf Sankt Nimmerlein verschoben haben. Die Beamtenpensionen werden demnach bis 2028 harmonisiert, die Privilegienpensionen der Stadt Wien bis 2042 (!). Falls bis dahin nicht, wie aktuell bei der Mindestsicherung, die Akten verloren gehen oder „Umsetzungsprobleme“auftreten.
Was wir jetzt in Sachen Pensionsharmonisierung benötigen, ist nicht eine weitere unproduktive Arbeitsgruppe, deren Ergebnis dann schubladisiert wird. Sondern eine handlungsfähige Regierung, die dafür sorgt, dass diese Harmonisierung möglichst schnell vorgezogen wird. E s geht ja nicht gerade um wenig Geld: Bis 2020 werden die Aufwendungen des Staats für Pensionen (ASVG und Beamte) um insgesamt fast vier Mrd. Euro steigen. Deutlich mehr als die Hälfte davon liegt vergraben in den gegenüber dem ASVG privilegierten Pensionssystemen – und könnte durch eine rasche Harmonisierung schnell gehoben werden.
Der frühere Rechnungshof-Präsident und jetzige Eco-Austria-Präsident, Josef Moser, schätzt das „Harmonisierungspotenzial“allein bei den ÖBB, den Sozialversicherungen und dem Privilegienparadies Nationalbank auf 1,7 Mrd. Euro.
In diesen Bereichen könnte der Bund (anders etwa als im Pensionistenparadies der Stadt Wien) sofort handeln. Wenn er wollte. Und könnte. Eine Arbeitsgruppe vorzuschieben ist entweder Arbeitsverweigerung – oder Kapitulation.