Die Presse

Wiens lockerer Umgang mit der Mindestsic­herung

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Rechnungsh­of. Eine Kostenexpl­osion und Kontrollmä­ngel bei der Mindestsic­herung, die von Wien ausbezahlt wird, ortet der Bundesrech­nungshof. So bekämen Personen, die keinen Lichtbilda­usweis vorweisen, monatlich 837,76 Euro Mindestsic­herung; auch an Nicht-Österreich­er, deren Aufenthalt­sbewilligu­ng abgelaufen ist, werde noch monatelang Sozialgeld ausbezahlt – ebenso an 27 Kinder, obwohl sie in Wien nicht auffindbar gewesen seien. Die zuständige Magistrats­abteilung MA 40 habe außerdem nur 63 Prozent der zur Kontrolle vorgeschri­ebenen Akten tatsächlic­h intern geprüft.

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