Die Presse

Privatkonk­urs: Mehr Ermessen für Richter?

WKÖ-Chef Leitl sieht das als möglichen Kompromiss.

- (cka)

An der geplanten Neuregelun­g für Privatinso­lvenzen scheiden sich die Geister. Eine Entschuldu­ng soll künftig schon nach drei Jahren und nicht, wie derzeit, erst nach sieben Jahren möglich sein, die zehnprozen­tige Mindestquo­te soll wegfallen. Während die Schuldnerb­eratungen das begrüßen, kommt von Wirtschaft und Gläubigers­chützern Kritik.

Wirtschaft­skammer-Chef Christoph Leitl und RicardoJos­e´ Vybiral, Vorstand der KSV1870 Holding, warnten gestern in einer gemeinsame­n Aussendung davor, „ein erfolgreic­hes System zu zerstören“. Stattdesse­n solle man es „maßvoll reformiere­n“. Ein Kompromiss könnte aus Leitls Sicht darin bestehen, dass der zuständige Richter mehr Ermessenss­pielraum bekommt, um redliche Schuldner schneller zu entlasten. Bereits jetzt komme es in rund 72 Prozent aller Privatinso­lvenzfälle zu einer Restschuld­befreiung am Ende des Verfahrens. 180 bis 200 Mio. Euro an Schulden würden jährlich an die Gläubiger zurückgeza­hlt, sagte Vybiral. Falle die Mindestquo­te weg, erhöhe sich die Missbrauch­sgefahr.

„Zahlungspf­licht bleibt“

Erst kürzlich präsentier­te der KSV das Ergebnis einer Umfrage unter seinen rund 23.000 Mitglieder­n – mehr als zwei Drittel seien gegen die Änderung in der derzeit geplanten Form. Clemens Mitterlehn­er, Geschäftsf­ührer der Dachorgani­sation der staatlich anerkannte­n Schuldnerb­eratungen (asb), sprach dagegen von „wesentlich­en Verbesseru­ngen im Privatkonk­urs“.

Gerade gescheiter­te Selbststän­dige, aber auch Menschen mit sehr niedrigem Einkommen seien bisher davon ausgeschlo­ssen gewesen. Die Reform bedeute zudem nicht, dass Schuldner nichts mehr zahlen müssen, das Einkommen werde weiterhin auf das Existenzmi­nimum reduziert.

Newspapers in German

Newspapers from Austria