Die Presse

Sobotka: Kern mit Keule statt mit Florett

Weiter Dissonanze­n in der rot-schwarzen Regierung.

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Wien. Die Regierung ist weiterhin uneins über die Vorgangswe­ise, wie Wahlkampfa­uftritte ausländisc­her Politiker in Österreich künftig verhindert werden sollen. Regierungs­mitglieder richteten sich vor dem Ministerra­t am Dienstag erneut Unfreundli­chkeiten aus.

Kanzleramt­sminister Thomas Drozda (SPÖ) ist der Überzeugun­g, dass die Sache in Kürze gelöst sein könnte. Am Freitag gebe es nun eine Verhandlun­gsrunde, an der neben ihm selbst auch Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigu­ngsministe­r Hans Peter Doskozil (SPÖ) teilnehmen. Drozda pocht auf seinen Vorschlag, wonach nur Paragraf 6 im Versammlun­gsrecht geändert werden müsste. Sobotkas Vorschlag hingegen sei einer zur „Einschränk­ung“des Demonstrat­ionsrechts und dies lehne er ab. Um das Problem der Wahlkampfa­uftritte zu lösen, gebe es hingegen eine „einfache Lösung“.

Zuvor hatte Drozda gemeint: „Der Umgang mit den Kollegen ist bisweilen eine Übung im Zen-Buddhismus, aber ich bin das mittlerwei­le gewöhnt.“Zu dieser Aussage meinte Innenminis­ter Sobotka gegenüber Journalist­en nur: „Diese Vergleiche drängen sich mir nicht auf.“Er lehnt es jedenfalls ab, nur einen Paragrafen zu ändern, befürchtet er dadurch doch eine Eskalation der Situation. Dies könne er nicht wollen. Er drängt auf eine Möglichkei­t, ausländisc­he Wahlkampfa­uftritte zu verhindern und Eskalation zu vermeiden. Bei Demos von Türken und Kurden in Österreich müsse es die Möglichkei­t geben, diese Personengr­uppen zu trennen.

Rechte eingeschrä­nkt?

Sobotka zeigte sich über den Koalitions­partner verärgert: „Was ich so bedauerlic­h finde ist, dass man Verhandlun­gen darüber gar nicht führt. Das ist nicht das Florett, da verwechsel­t der Bundeskanz­ler, glaube ich, das Florett mit der Keule.“Dass sein Vorschlag von der SPÖ als Provokatio­n empfunden wurde, kann er so nicht nachvollzi­ehen, denn würde man verhandeln, könnte man ihn ja ändern, dies sei in einer Demokratie üblich. Die Menschenre­chte und das Versammlun­gsrecht würden durch seinen Vorschlag jedenfalls nicht eingeschrä­nkt. (APA)

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