Radfahrerin telefoniert: Festnahme
Verkehr. Weil sie beim Radfahren das Mobiltelefon benutzte, wurde eine Frau festgenommen – auch, weil sie sich widersetzte.
Wien. Es war eine Amtshandlung, die für Aufregung sorgte. Am Dienstagvormittag nahmen Polizisten vor dem Burgtheater eine Radfahrerin fest. Und wie mehrere Passanten, darunter eine „Presse“-Redakteurin, beobachteten, wirkte die Amtshandlung brutal – die Frau rief um Hilfe. Auf Nachfrage weigerten sich die Beamten, den Grund für die Festnahme bekannt zu geben.
Die Radfahrerin war den Ringradweg entlanggefahren und hatte dabei telefoniert. Ein Fahrradpolizist wies sie an, stehenzubleiben. Sie fuhr jedoch weiter und blieb erst vor dem Burgtheater stehen – dort erklärte ihr der Polizist, dass sie festgenommen sei. Laut Zeugen wurde ihr nach mehrmaliger Nachfrage der Grund für die Festnahme nicht genannt – daraufhin wurde sie laut und emotional. Der Polizist rief Verstärkung – ein Bus rückte an.
Die Beamten drückten die Frau mit dem Gesicht gegen die Mauern des Burgtheaters und legten ihr Handschellen an. Erst dann wurde ihr eine Gesetzesstelle genannt, nach der die Festnahme vorgenommen wurde.
Die Passanten zeigten sich verwundert, dass es wegen Telefonierens am Fahrrad zu einer derart heftigen Amtshandlung kommen konnte – und auch, warum derart viele Polizisten notwendig seien, um eine etwa 50 Kilogramm schwere Frau unter Kontrolle zu bringen.
Nur mit Freisprechanlage erlaubt
Seitens der Wiener Polizei wurde das Vorgehen mit dem Verhalten der Frau begründet: „Laut dem Bericht des Polizisten wurde die Frau festgenommen, weil sie sich einer Amtshandlung widersetzte und sich aggressiv gegenüber der Polizei verhielt“, sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer zur „Presse“. Dass derart viele Polizisten bei der Amtshandlung waren, habe damit zu tun, dass immer eine ganze Verstärkungseinheit anrücke, die eben diese Anzahl an Beamten umfasse. Die Frau sei wegen Telefonierens am Rad, Missachtung einer Amtshandlung und aggressiven Verhaltens gegen die Polizei angezeigt worden.
Telefonieren mit dem Handy beim Fahrradfahren ist wie beim Auto seit März 2013 verboten – Telefonieren mit der Freisprecheinrichtung allerdings erlaubt. Normalerweise wird ein Verstoß mit 50 Euro pro Organmandat geahndet. Im Falle einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe von bis zu 72 Euro verhängen. Auf die Frau dürften aber noch Strafen für die beiden weiteren Delikte zukommen.
Sie wurde zur Feststellung der Identität auf die Polizeiinspektion am Deutschmeisterplatz gebracht. Laut Polizei habe sie sich dort einsichtig gezeigt und sei kooperativ gewesen. Sie gab an, im Stress gewesen zu sein. Rund 30 Minuten später wurde sie bereits wieder auf freien Fuß gesetzt. Sollte noch eine offizielle Beschwerde von ihr eingehen, heißt es von der Polizei, werde man der aber natürlich nachgehen. (red.)