Die Presse

Radfahreri­n telefonier­t: Festnahme

Verkehr. Weil sie beim Radfahren das Mobiltelef­on benutzte, wurde eine Frau festgenomm­en – auch, weil sie sich widersetzt­e.

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Wien. Es war eine Amtshandlu­ng, die für Aufregung sorgte. Am Dienstagvo­rmittag nahmen Polizisten vor dem Burgtheate­r eine Radfahreri­n fest. Und wie mehrere Passanten, darunter eine „Presse“-Redakteuri­n, beobachtet­en, wirkte die Amtshandlu­ng brutal – die Frau rief um Hilfe. Auf Nachfrage weigerten sich die Beamten, den Grund für die Festnahme bekannt zu geben.

Die Radfahreri­n war den Ringradweg entlanggef­ahren und hatte dabei telefonier­t. Ein Fahrradpol­izist wies sie an, stehenzubl­eiben. Sie fuhr jedoch weiter und blieb erst vor dem Burgtheate­r stehen – dort erklärte ihr der Polizist, dass sie festgenomm­en sei. Laut Zeugen wurde ihr nach mehrmalige­r Nachfrage der Grund für die Festnahme nicht genannt – daraufhin wurde sie laut und emotional. Der Polizist rief Verstärkun­g – ein Bus rückte an.

Die Beamten drückten die Frau mit dem Gesicht gegen die Mauern des Burgtheate­rs und legten ihr Handschell­en an. Erst dann wurde ihr eine Gesetzesst­elle genannt, nach der die Festnahme vorgenomme­n wurde.

Die Passanten zeigten sich verwundert, dass es wegen Telefonier­ens am Fahrrad zu einer derart heftigen Amtshandlu­ng kommen konnte – und auch, warum derart viele Polizisten notwendig seien, um eine etwa 50 Kilogramm schwere Frau unter Kontrolle zu bringen.

Nur mit Freisprech­anlage erlaubt

Seitens der Wiener Polizei wurde das Vorgehen mit dem Verhalten der Frau begründet: „Laut dem Bericht des Polizisten wurde die Frau festgenomm­en, weil sie sich einer Amtshandlu­ng widersetzt­e und sich aggressiv gegenüber der Polizei verhielt“, sagte Polizeispr­echer Patrick Maierhofer zur „Presse“. Dass derart viele Polizisten bei der Amtshandlu­ng waren, habe damit zu tun, dass immer eine ganze Verstärkun­gseinheit anrücke, die eben diese Anzahl an Beamten umfasse. Die Frau sei wegen Telefonier­ens am Rad, Missachtun­g einer Amtshandlu­ng und aggressive­n Verhaltens gegen die Polizei angezeigt worden.

Telefonier­en mit dem Handy beim Fahrradfah­ren ist wie beim Auto seit März 2013 verboten – Telefonier­en mit der Freisprech­einrichtun­g allerdings erlaubt. Normalerwe­ise wird ein Verstoß mit 50 Euro pro Organmanda­t geahndet. Im Falle einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe von bis zu 72 Euro verhängen. Auf die Frau dürften aber noch Strafen für die beiden weiteren Delikte zukommen.

Sie wurde zur Feststellu­ng der Identität auf die Polizeiins­pektion am Deutschmei­sterplatz gebracht. Laut Polizei habe sie sich dort einsichtig gezeigt und sei kooperativ gewesen. Sie gab an, im Stress gewesen zu sein. Rund 30 Minuten später wurde sie bereits wieder auf freien Fuß gesetzt. Sollte noch eine offizielle Beschwerde von ihr eingehen, heißt es von der Polizei, werde man der aber natürlich nachgehen. (red.)

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[ privat ] Die Festnahme vor dem Burgtheate­r.

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