Wege verlassen verboten, Schneise schlagen erlaubt
Lobau: Wie viele Meter breit darf die „größtmögliche Schonung“der Nationalpark-Natur sein?
Manch einem gilt ja Wien als einzige große Verbieterei. Tatsächlich: „Lärmen verboten“, „Durchgang verboten“, „Rasen betreten verboten“, „Ballspielen verboten“– fehlte nur noch, dass auch das Verbieten selbst verboten wäre. Warum unser Alltag dennoch keineswegs von all den öffentlich kundgemachten Untersagungen erdrückt wird? Zum einen gilt die Binsenweisheit, je dichter das Netz an Regeln geflochten sei, umso mehr Lücken habe es; zum anderen erweisen sich viele der Unterlassungsultimaten bloß als Drohgebärden, wenn nicht gar als schnöder Versuch, im Falle einer Übertretung sich der Haftung entschlagen zu können. Und überhaupt: Was ist hierorts denn ganz genau so gemeint, wie’s geschrieben steht?
Beispiel Nationalpark Donauauen. Informationstafeln sonder Zahl verkünden den Besuchern en detail,´ was hier zu tun und, vor allem, was zu lassen sei: kein Reiten, kein Campieren, kein Bootfahren – und brav auf den Wegen bleiben. Schließlich untersage das Nationalparkgesetz „Eingriffe in die Natur“. Wie das mit den Eingriffen freilich konkret zu verstehen ist, erläutert gegenwärtig eine mehrmeterbreite Schneise, die tonnenschwere Bagger von Mühlleiten aus durch streng geschützten Nationalparkwald und streng geschützte Nationalparkflur und streng geschütztes Nationalparkschilf bis zum Marchfelddamm gewühlt haben.
Je nun, so schaut’s halt aus, wenn „Gas Connect Austria“, selbstredend unter „größtmöglicher Schonung der Natur“, zwei Gasleitungen saniert. Und schon jetzt dürfen wir uns darauf freuen, wie es ausschaun wird, wenn demnächst an der breitesten Nationalparkstelle, die sich finden lässt, der Lobautunnel gebuddelt wird. Unter „größtmöglicher Schonung der Natur“, das bestimmt. Ein Eingriff in die Natur wird das sowieso niemals nie nicht gewesen sein.