Keine Änderung der Sicherheitsdoktrin
Zur Einsetzung eines neuen Eurofighter-U-Ausschusses In seinem Beitrag vom 23. Februar bezeichnet Martin Rosenkranz die bisherige Vorgangsweise bei der Beschaffung von Militärflugzeugen für das Bundesheer als „österreichische Abfangjäger-Allergie“und unterlegt das mit einem Streifzug durch die Beschaffungsgeschichte. Er nennt die Begleitumstände eine Tragikomödie mit Millionen meist unwissender Statisten.
Versucht man die Ursache für die Symptome zu finden, trifft man u. a. auf das als unausgesprochene Planungsmaxime für das Bundesheer geltende Niedrighalten des LV-Budgets und die daraus abgeleitete Begründung, dass Beschaffung und Betrieb von leistungsfähigen Abfangjägern massive Einschränkungen bei den Landstreitkräften erforderten und daher nicht leistbar wären. Das hört man auch jetzt schon im Vorfeld des U-Ausschusses.
Nun hat das heutige Österreich aber eine einvernehmlich beschlossene Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, mit der darin deutlich festgelegten Aufgabe der Luftraumüberwachung für das Bundesheer. Genügt das schon für die Hoffnung, dass U-Ausschuss, öffentliche Meinung und schließlich Entscheidungsträger der Versuchung werden widerstehen können, unter dem Schlagwort der billigsten Lösung für den Steuerzahler eine weder quantitativ noch qualitativ dem Auftrag Luftraumüberwachung entsprechende Ersatzbeschaffung für den „verhassten“Eurofighter durch ein als Abfangjäger bezeichnetes Flug-
gerät zu verfolgen? Ziel kann nur sein, den zur Aufgabenerfüllung der nationalen Luftraumüberwachung eines neutralen Staates im 21. Jahrhundert (einschließlich einer eventuellen Teilnahme an EU-mandatierten internationalen Einsätzen) geeigneten Abfangjäger nach dem Bestbieterprinzip auf der Basis eines fachlich vertretbaren Pflichtenheftes in genügender Anzahl zu beschaffen und einsatzfähig zu halten.
Um also dem eventuellen Vorschlag einer „Billiglösung“bei den Abfangjägern als Ergebnis des U-Ausschusses die richtige Bewertung zuteil werden zu lassen, müssten die Verantwortungsträger der Republik von vornherein klar und deutlich zu verstehen geben, dass sie Luftraumüberwachung mit Abfangjägern verstehen und dass beim vorliegenden Untersuchungsgegenstand festgestellte Mängel und Fehlverhalten aus heutiger Sicht keinesfalls zu einer Änderung dieses Kapitels der Sicherheitsdoktrin führen werden. Karl Majcen, Gen. i. R., 2102 Bisamberg