Die Presse

Keine Änderung der Sicherheit­sdoktrin

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Zur Einsetzung eines neuen Eurofighte­r-U-Ausschusse­s In seinem Beitrag vom 23. Februar bezeichnet Martin Rosenkranz die bisherige Vorgangswe­ise bei der Beschaffun­g von Militärflu­gzeugen für das Bundesheer als „österreich­ische Abfangjäge­r-Allergie“und unterlegt das mit einem Streifzug durch die Beschaffun­gsgeschich­te. Er nennt die Begleitums­tände eine Tragikomöd­ie mit Millionen meist unwissende­r Statisten.

Versucht man die Ursache für die Symptome zu finden, trifft man u. a. auf das als unausgespr­ochene Planungsma­xime für das Bundesheer geltende Niedrighal­ten des LV-Budgets und die daraus abgeleitet­e Begründung, dass Beschaffun­g und Betrieb von leistungsf­ähigen Abfangjäge­rn massive Einschränk­ungen bei den Landstreit­kräften erforderte­n und daher nicht leistbar wären. Das hört man auch jetzt schon im Vorfeld des U-Ausschusse­s.

Nun hat das heutige Österreich aber eine einvernehm­lich beschlosse­ne Sicherheit­s- und Verteidigu­ngsdoktrin, mit der darin deutlich festgelegt­en Aufgabe der Luftraumüb­erwachung für das Bundesheer. Genügt das schon für die Hoffnung, dass U-Ausschuss, öffentlich­e Meinung und schließlic­h Entscheidu­ngsträger der Versuchung werden widerstehe­n können, unter dem Schlagwort der billigsten Lösung für den Steuerzahl­er eine weder quantitati­v noch qualitativ dem Auftrag Luftraumüb­erwachung entspreche­nde Ersatzbesc­haffung für den „verhassten“Eurofighte­r durch ein als Abfangjäge­r bezeichnet­es Flug-

gerät zu verfolgen? Ziel kann nur sein, den zur Aufgabener­füllung der nationalen Luftraumüb­erwachung eines neutralen Staates im 21. Jahrhunder­t (einschließ­lich einer eventuelle­n Teilnahme an EU-mandatiert­en internatio­nalen Einsätzen) geeigneten Abfangjäge­r nach dem Bestbieter­prinzip auf der Basis eines fachlich vertretbar­en Pflichtenh­eftes in genügender Anzahl zu beschaffen und einsatzfäh­ig zu halten.

Um also dem eventuelle­n Vorschlag einer „Billiglösu­ng“bei den Abfangjäge­rn als Ergebnis des U-Ausschusse­s die richtige Bewertung zuteil werden zu lassen, müssten die Verantwort­ungsträger der Republik von vornherein klar und deutlich zu verstehen geben, dass sie Luftraumüb­erwachung mit Abfangjäge­rn verstehen und dass beim vorliegend­en Untersuchu­ngsgegenst­and festgestel­lte Mängel und Fehlverhal­ten aus heutiger Sicht keinesfall­s zu einer Änderung dieses Kapitels der Sicherheit­sdoktrin führen werden. Karl Majcen, Gen. i. R., 2102 Bisamberg

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