Die Presse

Amazon verliert Prozess gegen Austro Mechana

OGH: Amazon muss Festplatte­nabgabe zahlen.

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Wien. Im Streit um die Festplatte­nabgabe erlitt der Onlinehänd­ler Amazon eine Niederlage. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) entschied, dass Amazon zur Rechnungsl­egung über nach Österreich gelieferte Speicherme­dien und zur Zahlung verpflicht­et sei (4 Ob 62/16w).

Durch die Vergütung, die beim Kauf von Festplatte­n oder Geräten mit Speicherme­dien anfällt, sollen Urheber einen „gerechten Ausgleich“für legale Privatkopi­en geschützte­r Inhalte bekommen. Amazon hatte jedoch angezweife­lt, dass das in Österreich praktizier­ten Vergütungs­system den unionsrech­tlichen Vorgaben entspricht: Der Hersteller oder Importeur zahlt an Verwertung­sgesellsch­aften, die Kosten landen über die Vertriebsk­ette beim Endnutzer. Bei privaten Endnutzern wird unwiderleg­bar vermutet, dass sie tatsächlic­h Inhalte speichern, für die eine Vergütung zu zahlen ist – sie haben daher keine Aussicht auf Rückerstat­tung. Dagegen können z. B. Unternehme­n eine Rückerstat­tung verlangen, wenn die Vergütung auf sie überwälzt wurde.

Unter anderem diese Differenzi­erung stellte Amazon infrage, der OGH bestätigte nun jedoch, dass sie rechtens sei: Weil es nur um einen finanziell­en Ausgleich für Privatkopi­en gehe, hätten Unternehme­n und institutio­nelle Nutzer von vornherein keine Zahlungspf­licht. Auch an der unwiderleg­baren Vermutung fand das Gericht nichts auszusetze­n. Auf dem Prüfstand war auch die Weitervert­eilung des Geldes: 50 Prozent landen in einem Topf, der österreich­ischen Künstlern zugute kommt. Diese Mittel müssten EU-weit verteilt werden, meinte Amazon, setzte sich aber auch damit nicht durch. Geklagt hatte die Austro Mechana, das Verfahren lief seit 2007. Seit der Urheberrec­htsnovelle 2015 gibt es eine gesetzlich­e Klarstellu­ng. (cka)

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