Amazon verliert Prozess gegen Austro Mechana
OGH: Amazon muss Festplattenabgabe zahlen.
Wien. Im Streit um die Festplattenabgabe erlitt der Onlinehändler Amazon eine Niederlage. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass Amazon zur Rechnungslegung über nach Österreich gelieferte Speichermedien und zur Zahlung verpflichtet sei (4 Ob 62/16w).
Durch die Vergütung, die beim Kauf von Festplatten oder Geräten mit Speichermedien anfällt, sollen Urheber einen „gerechten Ausgleich“für legale Privatkopien geschützter Inhalte bekommen. Amazon hatte jedoch angezweifelt, dass das in Österreich praktizierten Vergütungssystem den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht: Der Hersteller oder Importeur zahlt an Verwertungsgesellschaften, die Kosten landen über die Vertriebskette beim Endnutzer. Bei privaten Endnutzern wird unwiderlegbar vermutet, dass sie tatsächlich Inhalte speichern, für die eine Vergütung zu zahlen ist – sie haben daher keine Aussicht auf Rückerstattung. Dagegen können z. B. Unternehmen eine Rückerstattung verlangen, wenn die Vergütung auf sie überwälzt wurde.
Unter anderem diese Differenzierung stellte Amazon infrage, der OGH bestätigte nun jedoch, dass sie rechtens sei: Weil es nur um einen finanziellen Ausgleich für Privatkopien gehe, hätten Unternehmen und institutionelle Nutzer von vornherein keine Zahlungspflicht. Auch an der unwiderlegbaren Vermutung fand das Gericht nichts auszusetzen. Auf dem Prüfstand war auch die Weiterverteilung des Geldes: 50 Prozent landen in einem Topf, der österreichischen Künstlern zugute kommt. Diese Mittel müssten EU-weit verteilt werden, meinte Amazon, setzte sich aber auch damit nicht durch. Geklagt hatte die Austro Mechana, das Verfahren lief seit 2007. Seit der Urheberrechtsnovelle 2015 gibt es eine gesetzliche Klarstellung. (cka)