Schwierige Zeiten für Stiftungen
Langsam schleicht sich bei den heimischen Stiftungen der Generationswechsel ein. Das bringt neue Herausforderungen für die Unternehmerfamilie wie auch für den Stiftungsvorstand.
Wien. „Aus erbrechtlicher Überlegung ist eine Stiftung nicht schlecht. Steuerlich ist es heute aber kein Vorteil mehr“, fasst BDO-Partner und Stiftungsexperte Berndt Zinnöcker das Dilemma der Österreichischen Stifter zusammen. Denn die überwiegende Zahl der rund 3100 heimischen Stiftungen wurde vor dem Jahr 2000 errichtet – als Stiften steuerlich sehr attraktiv war.
Seither sind rund 15 Gesetzesnovellen über die Stifter hereingebrochen. Viele würden heute gern ihre Stiftung wieder auflösen. „Sie sind aber in der Mausefalle gefangen und kommen nicht heraus“, sagt Zinnöcker. Mit der Auflösung würden 27,5 Prozent KESt aufs Stiftungsvermögen fällig – und das ist für viele Unternehmer untragbar oder auch unbezahlbar.
„Will wer stärkeren Einfluss und Kontrolle? Da gibt es Möglichkeiten“, betont Zinnöcker, der generell rät, in regelmäßigen Abständen die Stiftungsurkunde „auf Änderungen in der Rechtsprechung zu evaluieren – mindestens jedoch alle fünf Jahre“. Vor allem: Jetzt leben die meisten Stifter noch – und wenn sie das Änderungsrecht haben, kann man noch viel bewirken.
Es kommen auch neue Herausforderungen auf die Stiftungen und deren Unternehmerfamilien zu. „Wir merken, der Generationswechsel ist im Gang“, sagt Zinnöcker. Einerseits muss der Vorstand neu besetzt werden, andererseits wird die Rolle des Stiftungsvorstands neu gesehen: „Als professionelle Aufgabe“, sagt der BDO-Stiftungsexperte. Früher sei es oft ein „Freundschaftsdienst“gewesen, ein Stiftungsmandat zu übernehmen. „Da sind viele aufgewacht.“
Strengere Judikatur
Durch die governance-mäßige Verschärfung ist ein Stiftungsmandat auch viel mehr Arbeit wie früher. „Man muss Entscheidungen heute besser dokumentieren, sonst kann man in eine schwere Haftungsfalle tappen“, warnt Zinnöcker. „Die Judikatur hat sich in den vergangenen fünf Jahren verschärft. Sie wird bis zu den Stiftungen hinauf exeku- tiert, und Vorstände werden in die Pflicht genommen.
Zinnöcker glaubt, dass es durch die gestiegene Verantwortung und die Haftungsrisken künftig zunehmend schwieriger sein wird, Stiftungsvorstände zu finden. „Es wird ähnlich wie die Bestellung der Aufsichtsräte werden.“Dort muss jetzt schon fix ein Finanzexperte sein. Der Gesetzgeber sieht auch vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied Branchenerfahrung aufweisen muss. „Bei einer Mindestzahl von drei sind so schon zwei vorgezeichnet“, sagt Zinnöcker. Als Dritter tue ein Anwalt nicht schlecht. „Jedenfalls wird es immer wichtiger, ein gemischtes Set-up zu haben“, betont der Experte – auch bei Stiftungen.
„Einige Stifter gehen bereits gezielter vor, die Mandatsträger auszuwählen“, sagt Zinnöcker. Die Stifter laden sich dazu, in Headhuntermanier, mehrere Leute ein.