Wie man legal zwei Pässe erhält
Doppelstaatsbürger. Wer Österreicher werden will, muss grundsätzlich seinen alten Pass zurücklegen. Doch es gibt Möglichkeiten – ganz legal –, mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen.
Welche Möglichkeiten es gibt, legal mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen.
Wien. Die politische Debatte um Doppelstaatsbürger nahm zuletzt durch die befürchteten Wahlkampfauftritte türkischer Regierungspolitiker in Österreich neue Fahrt auf. Dabei sieht das Gesetz eigentlich vor, dass man die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes aufzugeben hat, bevor man einen österreichischen Pass erhält. Es wird aber vermutet, dass es nicht wenige Personen mit illegalen Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich gibt. Insbesondere Türken sollen sich nach Verleihung des österreichischen Passes insgeheim wieder die türkische Staatsbürgerschaft zurückgeholt haben. Wer schon Österreicher ist, aber eine zweite Staatsbürgerschaft annimmt, verliert aber laut Gesetz eigentlich automatisch seinen rotweiß-roten Pass. Doch es bestehen auch Möglichkeiten, ganz legal Doppelstaatsbürger zu sein.
1 Die Eltern haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften.
Dies ist die einfachste Art, Doppelstaatsbürger zu werden. Denn man muss dafür nichts anderes tun, als auf die Welt kommen. Sind die Eltern Staatsbürger verschiedener Länder, kann das Kind von Geburt an ganz legal zwei Pässe erhalten. Das Kind muss sich dann mit 18 Jahren auch nicht für einen der beiden Staaten entscheiden. Von dieser Regelung profitieren inzwischen sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder. In letzterem Fall ist es nötig, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder diese gerichtlich festgestellt wurde.
In Österreich gilt somit das „ius sanguinis“, das Recht des Blutes, weil die Staatsbürgerschaft von den Eltern abhängt. Aber auch wenn ein Kind etwa in den USA geboren wird (hier gilt das „ius soli“, das Recht des Bodens) und so US-Staatsbürger wird, kann es daneben die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil Österreicher ist.
2 Man kann besonders gut singen, forschen oder Sport betreiben.
Wenn es im Interesse der Republik liegt, können Fremde nicht nur rasch eingebürgert werden. Auch zwei Staatsbürgerschaften werden dann toleriert. So durfte die 2006 eingebürgerte Sängerin Anna Netrebko auch Russin bleiben. Aber auch diverse Sportler oder herausragende Wissenschaftler können von dieser Ausnahme profitieren.
Die Sonderregel gilt auch in die umgekehrte Richtung. Wer Österreicher ist und dann eine zweite Staatsbürgerschaft erwirbt, darf beide behalten. Sofern er besondere Leistungen erbracht hat oder sie vermutlich noch erbringen wird.
3 Der Herkunftsstaat erlaubt keine Ausbürgerung.
Wer Neo-Österreicher werden will, muss die alte Staatsbürgerschaft zurücklegen. Doch es gibt Staaten, die diese Zurücklegung nicht akzeptieren. Zu diesen Ländern gehören etwa der Iran oder Kuba. Um es Bürgern aus diesen Staaten nicht zu verunmöglichen, Österreicher zu werden, erlaubt die Republik in diesen Fällen eine Doppelstaatsbürgerschaft. Von dieser Regelung profitierte etwa 1996 die heutige Wiener Vizebürgermeisterin, Maria Vassilakou. Denn auch Griechenland untersagte seinen Bürgern bis vor Kurzem, sich von der Heimat juristisch loszusagen.
4 Man wurde von Nazis vertrieben oder stammt von Vertriebenen ab.
Wer Bürger eines Nachfolgestaats der österreichisch-ungarischen Monarchie war und vor den Nazis flüchten musste, kann (wieder) Österreicher werden. Er muss dafür nicht eine andere Staatsbürgerschaft, die er inzwischen angenommen hat, aufgeben. Wird der Vertriebene Österreicher, können auch seine Kinder einen rot-weißroten Pass bekommen.
5 Anerkannte Flüchtlinge müssen Herkunftsstaat nicht kontaktieren.
Die alte Staatsbürgerschaft müssen Neo-Österreicher auch dann nicht zurücklegen, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, die Behörden ihres Herkunftsstaates zu kontaktieren. Diese Bestimmung kommt anerkannten Flüchtlingen zugute, denen man als politisch Verfolgten nicht zumuten will, mit dem Herkunftsstaat Kontakt aufzunehmen.
6 Man erhält als Österreicher eine spezielle Genehmigung.
Auf Antrag kann die Republik genehmigen, dass jemand trotz Annahme einer zweiten Staatsbürgerschaft Österreicher bleibt. Hier geht es vor allem um Auslandsösterreicher, die im Wohnsitzland einen Pass erwerben möchten, um dort wählen zu können. Dass man den Anträgen stattgebe, sei aber eher die Ausnahme, hieß es aus dem Innenministerium zur „Presse“.
Grüne für Liberalisierung
Ginge es nach den Grünen, so würde dieser Antrag hinfällig werden. Sowohl Auslandsösterreicher als auch nach Österreich zugewanderte Migranten sollen künftig mehrere Staatsbürgerschaften haben dürfen, forderte die Abgeordnete Alev Korun am Mittwoch. Und gerade bei Kindern, deren Eltern für sie (illegal) eine zweite Staatsbürgerschaft beantragt haben, solle man Milde walten lassen, damit sie Österreicher bleiben können.