Die Presse

Der Trick der Kommuniste­n beim Kapital

Das Parteienge­setz ist legal, sollte aber trotzdem rasch geändert werden.

- VON PHILIPP AICHINGER philipp.aichinger@diepresse.com

D ie Kommuniste­n verstehen etwas vom Kapital, also wenn es um ihr eigenes geht. Seit 2015 hat die KPÖ keinen Rechenscha­ftsbericht abgelegt. Wozu auch? Ein Rechenscha­ftsbericht kostet 40.000 Euro, und wenn inhaltlich etwas nicht passt, können gegen die Partei Strafen verhängt werden. Wer aber einfach keinen Bericht abgibt, hat nichts zu befürchten.

Was wie eine Vorschrift aus Schilda klingt, ist das österreich­ische Parteienge­setz. Und es ist legal, wie der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) nun festhielt. Er erklärte, dass es eh einen öffentlich­en Druck auf Parteien gebe, Angaben zu machen. Und dass es im Gestaltung­sspielraum des Gesetzgebe­rs liege, wann Parteien Sanktionen zu fürchten haben. Der Gesetzgebe­r hat also das Recht, inkonseque­nte Vorschrift­en zu erlassen. Für die KPÖ, die die 2012 verschärft­e Rechnungsl­egungspfli­cht für Parteien wegen der hohen Kosten für sie als Kleinparte­i wegklagen wollte, ist das ein Teilerfolg. Sie gibt einfach weiterhin keine Berichte ab. D as VfGH-Erkenntnis ändert aber nichts daran, dass man die Regeln schleunigs­t ändern sollte. Öffentlich­er Druck kann eine Gesetzeslü­cke nie ersetzen, wie die KPÖ vorlebt. Und nur weil ein Gesetz legal ist, heißt das noch nicht, dass man es so beibehalte­n soll. Auch wenn die Kommuniste­n dann andere Wege beim Kapital beschreite­n müssten.

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