Die Presse

Kitz Venture muss Werbung für Geldanlage stoppen

Gericht erließ einstweili­ge Verfügung gegen die Anlagefirm­a.

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Wien/Kitzbühel. Im Verfahren des VKI gegen die Tiroler Anlagefirm­a Kitz Venture hat das Landesgeri­cht Innsbruck eine einstweili­ge Verfügung erlassen. Dem Unternehme­n wird die weitere Verwendung eines Großteils der bisherigen Werbeunter­lagen vorläufig untersagt. Es wolle „diese Entscheidu­ng jedenfalls bekämpfen“, teilte es in einer Aussendung mit.

Der VKI hatte eine Verbandskl­age gegen die Gesellscha­ft eingebrach­t. Es geht dabei um die Frage, ob Kitz Venture Anleger mit Zinsverspr­echen in die Irre geführt hat. Der VKI kritisiert sinngemäß, die Werbung hebe blickfanga­rtig die Zinshöhe von 9,75 Prozent sowie Berechenba­rkeit und Überschaub­arkeit der Geldanlage hervor, ohne in gleicher Intensität auf die Risken hinzuweise­n. Bisher habe sich kein Anleger beschwert, betonte der Anwalt von Kitz Venture, Georges Leser. Auch das Gericht habe nicht festgestel­lt, dass ein Anleger bei Vertragsab­schluss einem Irrtum unterlegen wäre.

Kitz Venture hat nach eigenen Angaben 100 Kunden, die insgesamt weniger als 200.000 Euro investiert haben. Aufgrund der Kritik von FMA und VKI habe man den Verkauf schon vor der Gerichtsen­tscheidung freiwillig ausgesetzt.

Kitz Venture kämpft an mehreren juristisch­en Fronten: Auch die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck ermittelt aufgrund einer Anzeige der FMA wegen Betrugsver­dachts. Die Geschäftsf­ührung des Unternehme­ns sieht in ihrem Geschäftsm­odell weiterhin nichts Ungesetzli­ches: Auch Start-ups würden auf Crowdfundi­ng-Plattforme­n beispielsw­eise mit acht Prozent Festverzin­sung werben und mit qualifizie­rten Nachrangda­rlehen gleichwert­ige Produkte anbieten. (APA/red.)

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