Kitz Venture muss Werbung für Geldanlage stoppen
Gericht erließ einstweilige Verfügung gegen die Anlagefirma.
Wien/Kitzbühel. Im Verfahren des VKI gegen die Tiroler Anlagefirma Kitz Venture hat das Landesgericht Innsbruck eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Unternehmen wird die weitere Verwendung eines Großteils der bisherigen Werbeunterlagen vorläufig untersagt. Es wolle „diese Entscheidung jedenfalls bekämpfen“, teilte es in einer Aussendung mit.
Der VKI hatte eine Verbandsklage gegen die Gesellschaft eingebracht. Es geht dabei um die Frage, ob Kitz Venture Anleger mit Zinsversprechen in die Irre geführt hat. Der VKI kritisiert sinngemäß, die Werbung hebe blickfangartig die Zinshöhe von 9,75 Prozent sowie Berechenbarkeit und Überschaubarkeit der Geldanlage hervor, ohne in gleicher Intensität auf die Risken hinzuweisen. Bisher habe sich kein Anleger beschwert, betonte der Anwalt von Kitz Venture, Georges Leser. Auch das Gericht habe nicht festgestellt, dass ein Anleger bei Vertragsabschluss einem Irrtum unterlegen wäre.
Kitz Venture hat nach eigenen Angaben 100 Kunden, die insgesamt weniger als 200.000 Euro investiert haben. Aufgrund der Kritik von FMA und VKI habe man den Verkauf schon vor der Gerichtsentscheidung freiwillig ausgesetzt.
Kitz Venture kämpft an mehreren juristischen Fronten: Auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt aufgrund einer Anzeige der FMA wegen Betrugsverdachts. Die Geschäftsführung des Unternehmens sieht in ihrem Geschäftsmodell weiterhin nichts Ungesetzliches: Auch Start-ups würden auf Crowdfunding-Plattformen beispielsweise mit acht Prozent Festverzinsung werben und mit qualifizierten Nachrangdarlehen gleichwertige Produkte anbieten. (APA/red.)