Die Presse

Länder wollen Gerichte entmachten

Projekte im „öffentlich­en Interesse“sollen nicht mehr verhindert werden können.

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Wien. Das „Nein“des Bundesverw­altungsger­ichts zur geplanten dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat sorgt nun für einen Vorstoß der Länder, die Macht der Gerichte für ebensolche Entscheidu­ngen zu beschneide­n. Die Entscheidu­ng, ob Umwelt- über öffentlich­en Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, heißt es in einem Brief des Vorsitzend­en der Landeshaup­tleutekonf­erenz, des Tirolers Günther Platter, an Bundeskanz­ler, Vizekanzle­r und Umweltmini­ster. Derlei wichtige Entscheidu­ngen müssten von „demokratis­ch legitimier­ten Organen“getroffen werden, heißt es in dem Brief laut ein Berichten der „Salzburger Nachrichte­n“und des ORF.

Nur demokratis­ch legitimier­te Organe hätten „die weitere Entwicklun­g von Bund und Ländern zu bestimmen“und seien „dafür auch verantwort­lich“, schreibt der Tiroler Landeschef, der ausdrückli­ch auch im Namen seiner acht LH-Kollegen auftritt. Auch anderen Kritikern zufolge sollte sich die Kompetenz eines Bundesverw­altungsger­ichts darauf beschränke­n, Bescheide aufzuheben, nicht aber in der Sache selbst zu entscheide­n.

Bruchlinie in Regierung

Die Landeshaup­tmänner machen sich nun für eine „Neuordnung des Umweltrech­ts im Umweltvert­räglichkei­tsgesetz“stark. Diese Neuordnung solle unter anderem eine „faire Interessen­abwägung und Wertentsch­eidung“sowie eine „Beschleuni­gung der Genehmigun­gsverfahre­n“enthalten.

Unterstütz­ung erhält der Ländervors­toß von Industriel­lenvereini­gung und Wirtschaft­skammer. Kritik kommt indes von Umweltschu­tzorganisa­tionen, Grünen sowie den Neos. In der Regierung gibt es eine Bruchlinie zwischen ÖVP und SPÖ. Während etwa SPÖRegieru­ngskoordin­ator Thomas Drozda das Länderbege­hren „nicht angemessen“findet, kommt von ÖVP-Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er zumindest grundsätzl­ich Verständni­s für das Ansinnen. (APA)

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