Länder wollen Gerichte entmachten
Projekte im „öffentlichen Interesse“sollen nicht mehr verhindert werden können.
Wien. Das „Nein“des Bundesverwaltungsgerichts zur geplanten dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat sorgt nun für einen Vorstoß der Länder, die Macht der Gerichte für ebensolche Entscheidungen zu beschneiden. Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, heißt es in einem Brief des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, des Tirolers Günther Platter, an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister. Derlei wichtige Entscheidungen müssten von „demokratisch legitimierten Organen“getroffen werden, heißt es in dem Brief laut ein Berichten der „Salzburger Nachrichten“und des ORF.
Nur demokratisch legitimierte Organe hätten „die weitere Entwicklung von Bund und Ländern zu bestimmen“und seien „dafür auch verantwortlich“, schreibt der Tiroler Landeschef, der ausdrücklich auch im Namen seiner acht LH-Kollegen auftritt. Auch anderen Kritikern zufolge sollte sich die Kompetenz eines Bundesverwaltungsgerichts darauf beschränken, Bescheide aufzuheben, nicht aber in der Sache selbst zu entscheiden.
Bruchlinie in Regierung
Die Landeshauptmänner machen sich nun für eine „Neuordnung des Umweltrechts im Umweltverträglichkeitsgesetz“stark. Diese Neuordnung solle unter anderem eine „faire Interessenabwägung und Wertentscheidung“sowie eine „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren“enthalten.
Unterstützung erhält der Ländervorstoß von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer. Kritik kommt indes von Umweltschutzorganisationen, Grünen sowie den Neos. In der Regierung gibt es eine Bruchlinie zwischen ÖVP und SPÖ. Während etwa SPÖRegierungskoordinator Thomas Drozda das Länderbegehren „nicht angemessen“findet, kommt von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter zumindest grundsätzlich Verständnis für das Ansinnen. (APA)