Objektschutz soll bei Polizei bleiben
Sicherheit II. Das Innenressort will den Schutz kritischer Infrastruktur nicht dem Heer übergeben. Generaldirektor Kogler möchte am „jetzigen Prinzip festhalten“.
Wien. Eigentlich hätte der Gesetzesvorschlag schon im März fertig sein sollen. Nun rechnet Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) in den nächsten Wochen damit. Denn das Sicherheitspaket der Regierung steht noch aus: Im Regierungsprogramm haben sich SPÖ und ÖVP zu einem neuen „Sicherheits- und Krisenmanagementgesetz“bekannt. Schon Ende 2016 hatten die beiden Parteien ihre Pläne präsentiert. Neben der Einrichtung eines Sicherheitskabinetts für Krisen sollen auch die Entsenderichtlinien für Soldaten geändert werden (siehe rechts).
Und: Auch der Schutz kritischer Infrastruktur sollte eine „originäre Kompetenz des Bundesheers“werden – inklusive Widerrufsrecht. So steht es in einem Ministerratsvortrag vom 27. September. Derzeit ist das eine Aufgabe des Innenministeriums, das bei Bedarf Soldaten um Hilfe bittet. Und das Innenministerium will, dass es auch so bleibt. Denn bei der Gesetzesänderung würde die Polizei Kompetenzen verlieren. Konrad Kogler, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Innenressort, formuliert es im Gespräch mit der „Presse“so: „Es ist ein funktionierendes System. Und an diesem Prinzip wollen wir grundsätzlich festhalten.“Es sei „klar geregelt“, dass „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den Kompetenzbereich der Sicherheitsbehörden fällt“. Wenn etwa die Polizei mit den eigenen Ressourcen nicht auskomme, könne sie beim Heer um Assistenz ansuchen. „Diese Kooperation funktioniert seit einer Vielzahl von Jahren super.“
Auch der Bevölkerung sei klar, wer die Verantwortung trage. „Und das möchten wir auch beibehalten.“Wenn sich jemand über ein Verhalten oder eine Entscheidung beschweren möchte, müsse auch klar sein, „unter welcher Federführung das stattfindet“.
Sprich: Eine Änderung dieser Kompetenzverteilung hält Kogler für nicht sinnvoll, auch wenn er es nicht so direkt formuliert. Das Innenressort bremst in diesem Punkt schon seit Längerem: Schon vor rund zwei Wochen hatte ein Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zur Austria Presseagentur gemeint: „Der Schutz kritischer Infrastruktur fällt eindeutig und unbestritten in die Kompetenz des Innenministeriums.“
Überwachung als Assistenz
Und: „Derzeit besprochen wird lediglich eine physische Bewachung durch das Verteidigungsministerium, welche jedoch ausschließlich im Auftrag des Innenministeriums erfolgen kann“
Schon seit Sommer 2016 ist es so, dass Soldaten großteils die Botschaftsüberwachung übernommen hatten, um die Polizei zu entlasten. Rechtlich ist das möglich, weil das Innenministerium zur Bewältigung der Flüchtlingskrise offiziell um Assistenz angesucht hat. Die Befugnisse der Soldaten werden allerdings weiterhin von den Sicherheitsbehörden vorgegeben. (ib)