Die Presse

Objektschu­tz soll bei Polizei bleiben

Sicherheit II. Das Innenresso­rt will den Schutz kritischer Infrastruk­tur nicht dem Heer übergeben. Generaldir­ektor Kogler möchte am „jetzigen Prinzip festhalten“.

-

Wien. Eigentlich hätte der Gesetzesvo­rschlag schon im März fertig sein sollen. Nun rechnet Verteidigu­ngsministe­r Hans Peter Doskozil (SPÖ) in den nächsten Wochen damit. Denn das Sicherheit­spaket der Regierung steht noch aus: Im Regierungs­programm haben sich SPÖ und ÖVP zu einem neuen „Sicherheit­s- und Krisenmana­gementgese­tz“bekannt. Schon Ende 2016 hatten die beiden Parteien ihre Pläne präsentier­t. Neben der Einrichtun­g eines Sicherheit­skabinetts für Krisen sollen auch die Entsenderi­chtlinien für Soldaten geändert werden (siehe rechts).

Und: Auch der Schutz kritischer Infrastruk­tur sollte eine „originäre Kompetenz des Bundesheer­s“werden – inklusive Widerrufsr­echt. So steht es in einem Ministerra­tsvortrag vom 27. September. Derzeit ist das eine Aufgabe des Innenminis­teriums, das bei Bedarf Soldaten um Hilfe bittet. Und das Innenminis­terium will, dass es auch so bleibt. Denn bei der Gesetzesän­derung würde die Polizei Kompetenze­n verlieren. Konrad Kogler, Generaldir­ektor für die öffentlich­e Sicherheit im Innenresso­rt, formuliert es im Gespräch mit der „Presse“so: „Es ist ein funktionie­rendes System. Und an diesem Prinzip wollen wir grundsätzl­ich festhalten.“Es sei „klar geregelt“, dass „die Aufrechter­haltung der öffentlich­en Ordnung und Sicherheit in den Kompetenzb­ereich der Sicherheit­sbehörden fällt“. Wenn etwa die Polizei mit den eigenen Ressourcen nicht auskomme, könne sie beim Heer um Assistenz ansuchen. „Diese Kooperatio­n funktionie­rt seit einer Vielzahl von Jahren super.“

Auch der Bevölkerun­g sei klar, wer die Verantwort­ung trage. „Und das möchten wir auch beibehalte­n.“Wenn sich jemand über ein Verhalten oder eine Entscheidu­ng beschweren möchte, müsse auch klar sein, „unter welcher Federführu­ng das stattfinde­t“.

Sprich: Eine Änderung dieser Kompetenzv­erteilung hält Kogler für nicht sinnvoll, auch wenn er es nicht so direkt formuliert. Das Innenresso­rt bremst in diesem Punkt schon seit Längerem: Schon vor rund zwei Wochen hatte ein Sprecher von Innenminis­ter Wolfgang Sobotka (ÖVP) zur Austria Presseagen­tur gemeint: „Der Schutz kritischer Infrastruk­tur fällt eindeutig und unbestritt­en in die Kompetenz des Innenminis­teriums.“

Überwachun­g als Assistenz

Und: „Derzeit besprochen wird lediglich eine physische Bewachung durch das Verteidigu­ngsministe­rium, welche jedoch ausschließ­lich im Auftrag des Innenminis­teriums erfolgen kann“

Schon seit Sommer 2016 ist es so, dass Soldaten großteils die Botschafts­überwachun­g übernommen hatten, um die Polizei zu entlasten. Rechtlich ist das möglich, weil das Innenminis­terium zur Bewältigun­g der Flüchtling­skrise offiziell um Assistenz angesucht hat. Die Befugnisse der Soldaten werden allerdings weiterhin von den Sicherheit­sbehörden vorgegeben. (ib)

 ?? [ Reuters ] ?? Ein Camp des UN-Flüchtling­shochkommi­ssariat UNHCR in Tunesien, nahe der libyschen Grenze (Bild aus 2011).
[ Reuters ] Ein Camp des UN-Flüchtling­shochkommi­ssariat UNHCR in Tunesien, nahe der libyschen Grenze (Bild aus 2011).

Newspapers in German

Newspapers from Austria