Antisemitismus definiert
Ministerrat. Kultusgemeinde begrüßt den Beschluss.
So schnell kann es gehen: Hatten die Koalitionsparteien zuletzt angeregt, dass man dem Bundespräsidenten das Recht nehmen soll, auf Antrag der Regierung den Nationalrat aufzulösen, geht die Debatte nun plötzlich in die umgekehrte Richtung.
Es solle nur noch der Bundespräsident den Nationalrat auflösen können, erklärte RechnungshofPräsidentin Margit Kraker. Und auch das nur in Ausnahmesituationen, während der Nationalrat sein Recht auf eine vorzeitige Auflösung ganz verlieren müsse. Neuwahldiskussionen sollen so künftig vermieden werden und Abgeordnete sich verstärkt auf ihre Arbeit konzentrieren.
Mehr hatte es nicht gebraucht, um die Koalition zu verärgern. „Der Rechnungshof ist ein Hilfsorgan des Parlaments“, konstatierte Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) nach dem Ministerrat. „Und ich halt es für gut, wenn sich alle nur zu den Themen äußern, die ihren originären Kompetenzbereich betreffen.“Die Debatte um die Auflösungsrechte stünde nur dem Parlament selbst zu, ergänzte Drozda. Eine Meinung, der sich Staatssekretär Harald Mahrer, der nach dem Ministerrat für die ÖVP sprach, anschloss.
Die solcherart angesprochenen Klubchefs im Parlament, Reinhold Lopatka (ÖVP) und Andreas Wien. Die Bundesregierung hat am Dienstag im Ministerrat die „Arbeitsdefinition von Antisemitismus“der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
Mit der von der internationalen Institution IHRA mit 31 Mitgliedsstaaten im Mai 2016 angenommenen Definition „liegt erstmals ein von einem zwischenstaatlichen Forum anerkannter Text vor, der als allgemeingültige Definition von Antisemitismus dessen Identifizierung und Bekämpfung erleichtern soll“, heißt es im Minis- terratvortrag. Die Definition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien begrüßte die Annahme der Definition. Damit sei ein seit Jahren vorgetragenes Anliegen erfüllt worden. (red./APA)