Die Presse

Streit um mehr Befugnisse für Steuerbera­ter

Anwälte sind über geplantes neues Gesetz empört.

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Wien. Der Entwurf des neuen Wirtschaft­streuhände­rberufsges­etzes (WTBG) sorgt zwischen Rechtsanwä­lten und Wirtschaft­streuhände­rn für gröbere Verstimmun­g. Konkret ist es § 3 Abs. 3 des Gesetzes, der die Gemüter erhitzt. Er sieht vor, dass Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer künftig ihre Klienten in allen rechtliche­n Belangen beraten dürfen.

Ausdrückli­ch hervorgeho­ben wird im Entwurf die Beratung in arbeitsrec­htlichen Belangen, etwa die Gestaltung vor Arbeitsver­trägen. Für die Rechtsanwa­ltskammer ist die Ausdehnung der Befugnisse der Wirtschaft­streuhände­r ein absolutes No go, drängen sie doch damit in ein Terrain, das Rechtsanwä­lte für sich alleine beanspruch­en.

„Ausbildung reicht nicht“

Die Ausbildung, die Wirtschaft­sprüfern zuteil werde, könne nicht mit jener von Rechtsanwä­lten verglichen werden, argumentie­rt der Präsident des Österreich­ischen Rechtsanwa­ltskammert­ages, Rupert Wolff, sinngemäß. „Nach der im WTBG vorgeschla­genen Regelung soll jeder Absolvent einer Fachhochsc­hule, also auch jemand, der das Hebammenst­udium absolviert hat, zur Steuerbera­tung zugelassen werden.“Dass Steuerbera­ter damit die fachliche Befähigung hätten, kompetent juristisch zu beraten, bezweifelt er massiv.

Der Präsident der Kammer der Wirtschaft­streuhände­r, Klaus Hübner, kann das nicht verstehen. Schon bisher hätten sich Klienten in diesen Rechtsfrag­en an ihre Steuerbera­ter gewandt. Und Steuerbera­ter hätten in aller Regel Betriebswi­rtschaft oder Jus studiert, sagt er. An der Qualität ihrer juristisch­en Beratung gebe es nichts zu bemängeln. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Das parlamenta­rische Begutachtu­ngsverfahr­en läuft noch bis 6. Mai 2017. (hec)

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