Die Tücken des Generallandtags
Analyse. Der steirische Vize-Landeshauptmann Schickhofer will, dass Landesgesetze bundesweit einheitlich beschlossen werden. Kann das wirklich die Lösung sein?
Wien. In Österreich muss man ja froh sein, wenn Landespolitiker über den Horizont ihres eigenen Landes hinausschauen. Und wenn der steirische Vize-Landeshauptmann, Michael Schickhofer (SPÖ), konstatiert, dass es schlecht für die Wirtschaft ist, wenn es im Baurecht oder in der Raumordnung neun unterschiedliche Regelungen gibt, hat er ein Problem erkannt. Doch der von Schickhofer am Freitag dafür präsentierte Lösungsplan – künftig sollen alle Landesgesetze bundesweit einheitlich durch einen von allen neun Landtagen bestückten Generallandtag beschlossen werden – hat auch einige Tücken.
Denn entweder ein Thema eignet sich für Föderalismus: Dann sollte es auf Landesebene bearbeitet werden. Oder es eignet sich nicht dafür: Dann gehört die Materie in den Nationalrat. Ein Thema, das nicht für Föderalismus geeignet ist, den Ländern zu überlassen, damit die es dann auf Bundesebene beschließen, wirkt etwas skurril.
Und auch wenn künftig die Landesgesetze im Generallandtag beschlossen werden sollten, will Schickhofer weiterhin die neun Landtage bestehen lassen. Diese sollen sich um die Verfassungsgesetze des Landes kümmern und Kontrolle üben. Aber soll man wirklich dafür alle paar Jahre ein Landesparlament wählen? Wenn man alle Landesgesetze vereinheitlicht, könnte man die Landtage eigentlich auch gleich abschaffen.
Der doppelte Mandatar
Der Generallandtag soll laut Schickhofer auch die Aufgaben des Bundesrats übernehmen. Das könnte Posten sparen, wenn es keine eigenen Bundesratsmandatare mehr gibt. Denn im neuen Gremium sollen nur Personen sitzen, die schon den Landtagen angehören. Doch die Einsparung ließe sich auch leichter bewerkstelligen: Schon jetzt könnte der Bundesrat mit Landtagsabgeordneten beschickt werden. Man macht es nur nicht, um möglichst vielen Leuten einer Partei ein Mandat zu ermöglichen.
Was wäre eine gute Lösung? Da die Länder für viele identitätsstiftend sind, wird man sie kaum abschaffen. Es könnte aber reichen, wenn jedes Land nur noch den Landeshauptmann wählt. Dieser könnte sein Land repräsentieren und in einem neunköpfigen Bundesrat vertreten. Damit wäre die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung stärker als bisher, weil Landeshauptleute im Bundesrat mehr zu sagen hätten als die zweite Reihe von Politikern, die jetzt dort Platz nimmt. Die unnütze Landesgesetzgebung samt den Landtagen wäre aber abgeschafft.
Man könnte freilich auch den umgekehrten Weg gehen und den Ländern Kompetenzen geben, die eine Landesgesetzgebung (Stichwort: Finanzhoheit) rechtfertigen.
Realistischerweise wird nichts von beidem geschehen. Und auch Schickhofers Vorstoß wird mangels politischer Einigkeit dasselbe Schicksal ereilen wie alle anderen Ideen für eine Föderalismusreform: Sie landen in der Schublade, nachzufragen beim Österreich-Konvent.