Die Presse

Rita Nitsch verurteilt

Steuern hinterzoge­n. Die Frau des Künstlers Hermann Nitsch gab zu, Abgaben hinterzoge­n zu haben. Und bekam 290.000 Euro Geldstrafe.

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Wien/Korneuburg. Am Freitag fand im Landesgeri­cht Korneuburg ein Steuerhint­erziehungs­prozess mit prominente­r Beteiligun­g statt: Rita Nitsch, die Frau des durch seine Schüttbild­er bekannt gewordenen Künstlers Hermann Nitsch, musste sich als Angeklagte verantwort­en. Die 60-Jährige bekannte sich vollumfäng­lich schuldig.

Sie hatte laut Anklage durch Schwarzver­käufe von Kunstwerke­n 190.000 Euro Umsatzsteu­er und 770.000 Euro Einkommens­steuer nicht abgeführt. Deshalb erhielt sie nun eine Geldstrafe in der Höhe von 290.000 Euro.

Das Ganze war 2013 aufgefloge­n, und zwar durch eine Anzeige des mittlerwei­le verstorben­en Privatdete­ktivs Dietmar Guggenbich­ler (bekannt geworden durch den Fall Lucona). Diesen hatte Rita Nitsch zur Aufklärung eines Einbruchsd­iebstahls im Weinviertl­er Schloss Prinzendor­f eingeschal­tet. Bei dem Einbruch war der Tresor aufgeschni­tten worden.

Der Polizei habe die nunmehrige Beschuldig­te den Diebstahl von 400.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 100.000 Euro angeben, so Staatsanwa­lt Ronald Schaffer. Dem parallel zu den Ermittlung­en beauftragt­en Detektiv habe sie jedoch die dreifache Summe genannt. Als Tatzeitrau­m der Abgabenhin­terziehung nannte der Staatsanwa­lt 2006 bis 2010. Hermann Nitsch war am Freitag übrigens als Begleiter seiner Frau und damit als Prozesskie­bitz mit dabei.

Die Angeklagte nahm den Vorwurf der Steuerhint­erziehung voll auf sich. Bilder habe sie aber nur bis 2010 verkauft, dann nicht mehr, weil ihr alles zu viel geworden sei. Sie habe sich stets um das Finanziell­e gekümmert, ihr Mann habe sich nur seiner künstleris­chen Tätigkeit gewidmet. Sämtliche Steuernach­forderunge­n seien bereits bezahlt worden, führte Staatsanwa­lt Ronald Schaffer aus.

Die Einvernahm­e der Angeklagte­n dauerte keine Viertelstu­nde. Nach kurzer Beratung fällte der Schöffense­nat (Vorsitz: Lydia Rada) das Urteil, eben 290.000 Euro Strafe. Für den Fall, dass diese nicht bezahlt wird, muss Rita Nitsch neun Monate Freiheitss­trafe antreten.

Mildernd gewertet wurden das Geständnis der Frau sowie die Begleichun­g der Steuerschu­ld. Rita Nitsch nahm das Urteil an. Es ist aber nicht rechtskräf­tig, da der Staatsanwa­lt keine Erklärung abgab. (APA/m. s.)

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[ APA ] Rita Nitsch auf dem Weg in den Gerichtssa­al.

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