Rita Nitsch verurteilt
Steuern hinterzogen. Die Frau des Künstlers Hermann Nitsch gab zu, Abgaben hinterzogen zu haben. Und bekam 290.000 Euro Geldstrafe.
Wien/Korneuburg. Am Freitag fand im Landesgericht Korneuburg ein Steuerhinterziehungsprozess mit prominenter Beteiligung statt: Rita Nitsch, die Frau des durch seine Schüttbilder bekannt gewordenen Künstlers Hermann Nitsch, musste sich als Angeklagte verantworten. Die 60-Jährige bekannte sich vollumfänglich schuldig.
Sie hatte laut Anklage durch Schwarzverkäufe von Kunstwerken 190.000 Euro Umsatzsteuer und 770.000 Euro Einkommenssteuer nicht abgeführt. Deshalb erhielt sie nun eine Geldstrafe in der Höhe von 290.000 Euro.
Das Ganze war 2013 aufgeflogen, und zwar durch eine Anzeige des mittlerweile verstorbenen Privatdetektivs Dietmar Guggenbichler (bekannt geworden durch den Fall Lucona). Diesen hatte Rita Nitsch zur Aufklärung eines Einbruchsdiebstahls im Weinviertler Schloss Prinzendorf eingeschaltet. Bei dem Einbruch war der Tresor aufgeschnitten worden.
Der Polizei habe die nunmehrige Beschuldigte den Diebstahl von 400.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 100.000 Euro angeben, so Staatsanwalt Ronald Schaffer. Dem parallel zu den Ermittlungen beauftragten Detektiv habe sie jedoch die dreifache Summe genannt. Als Tatzeitraum der Abgabenhinterziehung nannte der Staatsanwalt 2006 bis 2010. Hermann Nitsch war am Freitag übrigens als Begleiter seiner Frau und damit als Prozesskiebitz mit dabei.
Die Angeklagte nahm den Vorwurf der Steuerhinterziehung voll auf sich. Bilder habe sie aber nur bis 2010 verkauft, dann nicht mehr, weil ihr alles zu viel geworden sei. Sie habe sich stets um das Finanzielle gekümmert, ihr Mann habe sich nur seiner künstlerischen Tätigkeit gewidmet. Sämtliche Steuernachforderungen seien bereits bezahlt worden, führte Staatsanwalt Ronald Schaffer aus.
Die Einvernahme der Angeklagten dauerte keine Viertelstunde. Nach kurzer Beratung fällte der Schöffensenat (Vorsitz: Lydia Rada) das Urteil, eben 290.000 Euro Strafe. Für den Fall, dass diese nicht bezahlt wird, muss Rita Nitsch neun Monate Freiheitsstrafe antreten.
Mildernd gewertet wurden das Geständnis der Frau sowie die Begleichung der Steuerschuld. Rita Nitsch nahm das Urteil an. Es ist aber nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. (APA/m. s.)