Umbruch in der Handelspolitik
Europäischer Gerichtshof. Die Kommission hat fortan nicht mehr freie Hand bei Handelsabkommen. Wenn es um den Streit mit Investoren geht, müssen die Mitgliedstaaten mitreden.
Straßburg. Ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofes beschneidet die Möglichkeiten der Kommission, im Namen der gesamten Union Handels- und Investitionsabkommen mit Drittstaaten abzuschließen. Wenn solche Wirtschaftsverträge Bestimmungen über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Regierungen umfassen, hätten die Mitgliedstaaten entgegen der derzeitigen Vorgangsweise ein Mitentscheidungsrecht. Das ergebe sich aus den Europäischen Verträgen, befanden die Richter.
„Das Freihandelsabkommen mit Singapur kann in seiner derzeitigen Form nicht von der Union allein geschlossen werden, da einige der geplanten Bestimmungen in die zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit fallen“, teilte der Gerichtshof mit. „Daher kann das Freihandelsabkommen mit Singapur in unveränderter Form nur von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden.“
Grünes Licht für Abkommen
Unmittelbar allerdings bewirkt diese Rechtsmeinung, dass dieses Abkommen mit dem asiatischen Kleinstaat nun nach jahrelanger Wartezeit den Weg durch die Institutionen nehmen kann. Die Kommission hatte angesichts zahlreicher umstrittener Zuständigkeiten das seit Anfang 2013 fertig verhandelte SingapurAbkommen als Anlassfall genommen, um den Gerichtshof um eine endgültige Klärung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten zu ersuchen.
Auch einige andere aus demselben Grund auf Eis liegende Abkommen können angesichts der nunmehrigen Klarheit darüber, wer wofür zuständig ist, den Gang der Dinge nehmen. Jenes mit Vietnam ist seit Februar 2016 fertig verhandelt. Seit Juli be- ziehungsweise Oktober 2014 liegen wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen mit den westafrikanischen sowie den ostafrikanischen Staaten beschlussreif vor. Das lange umkämpfte Abkommen Ceta mit Kanada, das beinahe am Widerstand der belgischen Region Wallonien gescheitert wäre, muss nur mehr von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
In diesem Lichte war die Erleichterung von Handelskommissarin Cecilia Malmström zu verstehen, welche den Gerichtshof um seine Rechtsdeutung ersucht hatte: „Das gibt uns willkommene und dringend benötigte Klarheit darüber, wie EU-Verträge zu interpretieren sind“, erklärte Malmström via Twitter. „Diese Rechtsmeinung verschafft uns für die Zukunft festen Boden. Ich freue mich darauf, mit den Regie- rungen und dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten, und den Weg voran zu definieren“, behauptete sie.
Punktesieg für Kommission
In der Tat bestätigte das Gericht, dass fast alle Themen, die in solchen Verhandlungen angeschnitten werden, in der alleinigen Zuständigkeit der Kommission liegen: vom Marktzugang für Waren und Dienste über das öffentliche Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, Wettbewerbs-, Monopolund Subventionsfragen bis zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Umwelt. Auch Verhandlungen über Bestimmungen zum Schutz von ausländischen Direktinvestitionen sind weiterhin ein reine Domäne der Kommission. Das dürfte vielen, die nun wie zum Beispiel die Organisation Attac darüber frohlocken, dass die Kommission „beim Demokratieabbau“gescheitert sei, nicht bewusst sein.
Einzig in zwei eng umrissenen politischen Feldern haben die Mit- gliedstaaten laut Deutung des Gerichtshofes ein Mitentscheidungsrecht. Erstens und vermutlich wenig umstritten bei den sogenannten Portfolioinvestitionen, also bei jenen im Rahmen eines Wirtschaftsabkommens geregelten Investments, bei denen der ausländische Investor keine Kontrolle über die betroffenen Unternehmen erlangt, sondern nur (zum Beispiel über einen Fonds) Anteile erwirbt. Der Grund dafür sei, dass der Abschluss von Abkommen über solche Investitionen Handlungen der Union nicht beeinflusse.
Zweitens müssen die Staaten in der heiß umstrittenen Frage der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten mitentscheiden. Wenn die Kommission also künftig Regeln zur „Überprüfung, Mediation, Transparenz und Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit anderen ausländischen Investitionen“ausverhandelt, muss sie die nationalen Parlamente einbeziehen.
Das gibt uns willkommene und dringend benötigte Klarheit.“ Handelskommissarin Cecilia Malmström zum EuGH-Entscheid