Die Presse

Sexattacke auf zweifache Mutter: Haft als „Signal an Asylwerber“

Gericht. Ein Afghanista­n-Flüchtling bekam wegen versuchter Vergewalti­gung drei Jahre Haft. Das Gericht wollte „ein Signal“setzen.

- VON MANFRED SEEH

Wien. Selbst die Verteidigu­ng räumt ein: „Dieses Delikt ist nach außen hin sehr unschön.“Von versuchter Vergewalti­gung könne aber keine Rede sein. Opfer und Täter seien ja noch bekleidet gewesen. Dieser Umstand wirke sich keineswegs auf den Anklagepun­kt „versuchte Vergewalti­gung“aus, erklärt Richter Norbert Gerstberge­r am Dienstag im Straflande­sgericht Wien. Im Gegenteil: Selbst zu einer vollendete­n Vergewalti­gung habe nicht mehr viel gefehlt. Ein Versuch sei es jedenfalls gewesen.

Entspreche­nd dieser rechtliche­n Erläuterun­g fällt der Richter einen Schuldspru­ch und verurteilt den Angeklagte­n zu drei Jahren Haft. Bei dem Mann handelt es sich um einen jungen Afghanen, der 2015 mit dem großem Flüchtling­sstrom aus der afghanisch­en Metropole Kabul nach Österreich geflohen ist. Seine Eltern seien zuvor bei einem Selbstmord­anschlag ums Leben gekommen, erklärt der Angeklagte, A.

Er will erst 17 Jahre alt sein. Laut einer Auskunft des Bundesasyl­amtes sei A. aber bereits 25. Da dies aber mangels Personaldo­kumenten nicht nachgewies­en werden kann, nimmt das Gericht nun zugunsten des Angeklagte­n ein Alter von 17 Jahren an, wodurch er unter das wesentlich mildere Jugendstra­frecht fällt.

Was ist geschehen? A. ist am 7. Februar dieses Jahres auf der Donauinsel über eine 31-jährige Frau hergefalle­n, die spazieren gewesen ist – im Kinderwage­n sind ihre beiden Kinder, zweieinhal­b Jahre und 14 Monate alt, gesessen.

„Ich habe versucht, die Frau zu küssen“, gibt A. nun an. Dass dies gegen den Willen der Frau geschehen hätte sollen, gibt A. zu. Der Richter: „Wollten Sie Sex?“Eigenwilli­ge Antwort: „Nicht zu hundert Prozent.“Jedenfalls setzte sich die Frau zur Wehr, kam dabei schwer zu Sturz. Der Angeklagte lag schließlic­h auf ihr und versuchte sie, so eben die Anklage, zu vergewalti­gen. Währendess­en stand der Kinderwage­n – freilich ohne eingelegte Bremse – am Donauufer. Die Gefahr, dass der Wagen über die Uferböschu­ng fährt und die Kinder ins Wasser stürzen, war laut Anklage gegeben.

„Die Steinzeit ist schon vorbei“

Angesichts des Verhaltens des Angeklagte­n sagt der Richter: „Die Steinzeit ist schon vorbei.“Und er erinnert auch daran, dass dem Mann für dieses Vorgehen in Afghanista­n wohl die Todesstraf­e drohen würde.

In seiner Urteilsbeg­ründung erklärt Richter Gerstberge­r (er hat den Vorsitz eines vierköpfig­en Schöffense­nats inne): „Eine Frau wurde dort angefallen, wo man das Recht hat, spazieren zu ge- hen.“Die Tat habe sich am helllichte­n Tag ereignet. Bei einem Jugend-Strafrahme­n von null bis fünf Jahre Haft seien drei Jahre tatangemes­sen, zumal A. ohnedies bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe einen Antrag auf vorzeitig bedingte Entlassung stellen könne.

Opfer leidet an Trauma

Der Schuldspru­ch wegen versuchter Vergewalti­gung und Gefährdung der körperlich­en Sicherheit der beiden Kinder sei als Zeichen an straffälli­ge Asylwerber zu sehen: „Es bedarf eines Signals an Asylwerber, dass sie nicht einfach Frauen auf der Straße anfallen können.“

Das Opfer leidet seit der Attacke an einer posttrauma­tischen Belastungs­störung. Der Frau wurden vom Gericht 500 Euro als Ersatz für erlittene Qualen zugesproch­en. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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