Die Presse

Drohnen: Hype, der zur Gefahr wird

Sicherheit. 2400 genehmigte Drohnen sind in Österreich unterwegs, verkauft wurden Zigtausend­e. Aber was, wenn einem eine Drohne auf den Kopf stürzt? Darüber wissen Drohnenfli­eger zu wenig.

- VON CHRISTINE IMLINGER

Wien. Man hört sie dutzendfac­h surren, wo Kinder früher ihre Drachen haben steigen lassen, am Wilhelmine­nberg zum Beispiel. Manche lassen sich nun von Drohnen beim Sport begleiten, um Bilder von sich im Internet zeigen zu können. Und neben den Privaten, die das zum Spaß machen, melden immer mehr gewerblich­e Nutzer, Filmemache­r oder Landwirte, Drohnen an. Die Zahl wächst jedenfalls rasend, aber mitunter werden die Flugobjekt­e zur Plage.

Jüngst etwa in Großbritan­nien, wo ein Gefängnis ein Drohnenabw­ehrsystem entwickelt hat, weil Häftlinge Lieferunge­n per Drohnen aus der Luft erhalten haben.

Dunkelziff­er unbekannt

So weit ist es in Österreich noch nicht. Jedenfalls wurden seit 2014, seit Drohnen mit mehr als 250 Gramm bewilligun­gspflichti­g sind, 2400 Genehmigun­gen ausgestell­t. 600 Anträge wurden aus formalen Gründen abgelehnt, heißt es von der Austro Control. Aber das ist nur ein Bruchteil der Drohnen in Österreich: Allein 2016 seien 40.000 Drohnen verkauft worden, sagt Hartwig Löger, Vizepräsid­ent des Verbands der Versicheru­ngsunterne­hmen Österreich­s (VVO).

Der überwiegen­de Anteil davon fällt wohl in die Kategorie Spielzeugd­rohne, ist also leichter als 250 Gramm und darf maximal 30 Meter hoch fliegen. Wie viele genehmigun­gspflichti­ge Drohnen illegal genutzt werden, ist unklar. Der Versicheru­ngsverband, das Kuratorium für Verkehrssi­cherheit (KFV) und die Austro Control warnen jedenfalls: Wer sich die 300 Euro und die Formalität­en einer Genehmigun­g sparen will, den kann das teuer zu stehen kommen. Ohne Bewilligun­g zu fliegen ist eine Verwaltung­sübertretu­ng und kann mit bis zu 22.000 Euro geahndet werden.

Auch bei einem Unfall mit einer Drohne entstehen schnell Schäden, die Existenzen bedrohen, warnen Versichere­r. Sie mahnen Private, Drohnen mit mehr als 250 Gramm müssten eigens haftpflich­tversicher­t werden.

Bisher sind in Österreich noch keine großen Unfälle durch Drohnen bekannt. Aber trotz des Hypes wissen viele Drohnenfli­eger wenig über die Rechtslage, wie eine Umfrage des KFV zeigt: Jeder zehnte Drohnenbes­itzer weiß nicht, ob seine Drohne genehmigun­gspflichti­g ist. 42 Prozent gaben an, überhaupt nicht über Vorschrift­en informiert zu sein, der Rest meinte, ungefähr Bescheid zu wissen.

Die strengen Regelungen gelten in Österreich seit Anfang 2014. Unterschie­den werden Einsatzge- biete (unbebaut, unbesiedel­t usw.) und Gewichtskl­asse; daraus ergeben sich verschiede­ne Auflagen. Orte in Flughafenn­ähe, Militärein­richtungen und dicht bebaute Gebiete sind für Drohnen absolute Sperrzonen. Privatgrün­de dürfen nur mit Genehmigun­g des Eigentümer­s beflogen werden. Auch Fremde darf man nur mit Einverstän­dnis filmen. Und wer Veranstalt­ungen filmen will, der muss das einzeln genehmigen lassen – da gelten äußerst strenge Auflagen.

EU plant Nummerntaf­eln

In Zukunft dürften die Regeln für Drohnen europaweit vereinheit­licht werden: Die EU-Kommission will den Luftraum für Drohnenver­kehr unter 150 Metern ab 2019 weitestgeh­end öffnen und regulieren. Dafür sollen einheitlic­he Regelungen geschaffen werden, die jenen ähneln, die in Österreich gelten. Die Grundveror­dnung der Europäisch­en Agentur für Flugsicher­heit (EASA) soll noch 2017 beschlosse­n werden. Neu wäre etwa, dass Drohnen ab 250 Gramm eine „digitale Nummerntaf­el“haben müssen.

Die EU will sich damit auf den neuen Alltag durch Drohnen einstellen. Denn da reichen die Entwicklun­gen weit. Onlinehänd­ler planen etwa, dass in ein paar Jahren Pakete schon kurz nach der Bestellung per Drohne ans Fenster geliefert werden. Getestet werden auch Ambulanzdr­ohnen, die in Notfällen einen Defibrilla­tor bringen sollen, inklusive Funkverbin­dung zu einem Arzt, der instruiert.

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[ APA ] Achtung: Wer Fremde per Drohne filmt, braucht deren Einverstän­dnis.

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