Die Presse

Republik kann sich selbst enteignen

Höchstgeri­cht macht Weg frei für Wasserkraf­twerk.

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Wien. Privateige­ntümer können unter bestimmten Voraussetz­ungen und gegen Entschädig­ung vom Staat enteignet werden, etwa zum Zweck des Straßenbau­s. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch die Republik enteignet werden kann, und zwar für ein Wasserkraf­twerk. Genau das ist soeben geschehen, um ein Projekt an der Schwarzen Lafnitz in der Steiermark zu ermögliche­n.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of (Ro 2017/07/0007) hat bestätigt, dass der Staat, der mit dem „Öffentlich­en Wassergut“( ÖWG) die Eigentumsr­echte an den betroffene­n Wassergüte­rn hält, enteignet wird. Das berichtet Georg Eisenberge­r, Rechtsanwa­lt und Partner bei Eisenberge­r und Herzog. Behördlich­e Willkür sei damit gestoppt worden, so Eisenberge­r zur „Presse“. Das Projekt, mit dem drei bestehende Kraftwerke an der Schwarzen Lafnitz zusammenge­fasst werden sollen, habe alle Genehmigun­gsvorausse­tzungen erfüllt. Trotzdem habe die Verwaltung des ÖWG, die Wasserabte­ilung des Landes, die Zustimmung zum Bau verweigert.

Die Republik habe ihre eigenen gesetzlich­en Regelungen sabotiert, klagt Eisenberge­r. Es sei das erste Mal, dass der Staat für ein Wasserkraf­twerk enteignet worden sei. Konkret habe eine Abteilung in der steirische­n Landesregi­erung die andere enteignet. Allerdings nicht voll, sondern „zur Nutzung“, so Eisenberge­r. (kom)

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