Republik kann sich selbst enteignen
Höchstgericht macht Weg frei für Wasserkraftwerk.
Wien. Privateigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen und gegen Entschädigung vom Staat enteignet werden, etwa zum Zweck des Straßenbaus. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch die Republik enteignet werden kann, und zwar für ein Wasserkraftwerk. Genau das ist soeben geschehen, um ein Projekt an der Schwarzen Lafnitz in der Steiermark zu ermöglichen.
Der Verwaltungsgerichtshof (Ro 2017/07/0007) hat bestätigt, dass der Staat, der mit dem „Öffentlichen Wassergut“( ÖWG) die Eigentumsrechte an den betroffenen Wassergütern hält, enteignet wird. Das berichtet Georg Eisenberger, Rechtsanwalt und Partner bei Eisenberger und Herzog. Behördliche Willkür sei damit gestoppt worden, so Eisenberger zur „Presse“. Das Projekt, mit dem drei bestehende Kraftwerke an der Schwarzen Lafnitz zusammengefasst werden sollen, habe alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Trotzdem habe die Verwaltung des ÖWG, die Wasserabteilung des Landes, die Zustimmung zum Bau verweigert.
Die Republik habe ihre eigenen gesetzlichen Regelungen sabotiert, klagt Eisenberger. Es sei das erste Mal, dass der Staat für ein Wasserkraftwerk enteignet worden sei. Konkret habe eine Abteilung in der steirischen Landesregierung die andere enteignet. Allerdings nicht voll, sondern „zur Nutzung“, so Eisenberger. (kom)