Klage Marika Lichters gegen Jazz Gitti abgewiesen
Die Zivilklage der Künstleragentin Marika Lichter gegen Jazz Gitti auf Honorarzahlung für den Erstkontakt zur Teilnahme an den „Dancing Stars 2016“des ORF ist am Montag am Gericht in Korneuburg abgewiesen worden. Grundsätzlich habe es eine Vermittlungstätigkeit von Frau Lichter gegeben, verwies der Richter auf das Jahr 2011. Für 2016 sei das aber nicht ausreichend bewiesen. Der Richter empfahl jedenfalls, schriftliche Verträge abzuschließen.
ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm hatte als Zeuge ausgesagt, der Name Jazz Gitti sei in internen Gesprächen über die Besetzung seit dem Start des Formats immer wieder aufgetaucht. Lichter habe 2011 unaufgefordert eine Liste übermittelt, die auch den Namen Jazz Gitti enthielt. Für 2016 sei direkt – auch in seinem Auftrag – mit der Künstlerin bzw. dem Management verhandelt worden.