Die Presse

Klage Marika Lichters gegen Jazz Gitti abgewiesen

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Die Zivilklage der Künstlerag­entin Marika Lichter gegen Jazz Gitti auf Honorarzah­lung für den Erstkontak­t zur Teilnahme an den „Dancing Stars 2016“des ORF ist am Montag am Gericht in Korneuburg abgewiesen worden. Grundsätzl­ich habe es eine Vermittlun­gstätigkei­t von Frau Lichter gegeben, verwies der Richter auf das Jahr 2011. Für 2016 sei das aber nicht ausreichen­d bewiesen. Der Richter empfahl jedenfalls, schriftlic­he Verträge abzuschlie­ßen.

ORF-Unterhaltu­ngschef Edgar Böhm hatte als Zeuge ausgesagt, der Name Jazz Gitti sei in internen Gesprächen über die Besetzung seit dem Start des Formats immer wieder aufgetauch­t. Lichter habe 2011 unaufgefor­dert eine Liste übermittel­t, die auch den Namen Jazz Gitti enthielt. Für 2016 sei direkt – auch in seinem Auftrag – mit der Künstlerin bzw. dem Management verhandelt worden.

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