Nach Urteil: Arzt Rainer kündigt Berufung an
Nicht aufzugeben, habe wichtige Signalwirkung.
Wien. Nachdem Lungenfacharzt Gernot Rainer mit seiner Klage gegen die Stadt Wien in erster Instanz abgeblitzt ist, kündigte er umgehend Berufung an. „Das Urteil ist bedauerlich, und ich halte es für nicht richtig. Die Begründung für die Auflösung meines Dienstverhältnisses, nämlich die Verfehlung der ,Gesamtinteressen der Stadt Wien’, konnte im Prozessverlauf nicht geliefert werden“, sagt Rainer. „Dieser Passus wird nach Überprüfung durch die Volksanwaltschaft in der Form nicht mehr verwendet werden. Auch der Richter begründet, dass man sich als Arbeitnehmer nicht mit dem Spitalskonzept der Stadt Wien identifizieren müsse.“
Dieses Konzept habe sich zudem laufend geändert und grobe Missstände in der Krankenversorgung der Stadt hervorgebracht. „Die maßgeblich Beteiligten, wie die ehemalige Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely oder der frühere KAV-Generaldirektor Udo Janßen, sind bereits freiwillig gegangen oder wurden von ihren Posten entfernt.“Er werde daher gegen dieses Urteil berufen. Jetzt nicht aufzugeben, habe „wichtige Signalwirkung für alle Kollegen, die sich für ein besseres Gesundheitssystem engagieren“.
Monatelanger Prozess
Der Prozess mit mehreren Terminen und diversen Zeugeneinvernahmen hatte sich über fünf Monate gezogen und wurde Ende November beendet. Am Montag erging die Entscheidung des Richters. Darin heißt es, dass Rainers Vertrag aus rein sachlichen Gründen nicht verlängert worden sei, nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit.
Rainer hatte auf Wiedereinstellung geklagt, nachdem sein befristeter Vertrag im OttoWagner-Spital im Februar 2016 nicht verlängert worden war. Die Begründung des KAV: Rainer habe bei der „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt und der Dienststelle“eine „ausdrücklich negative Beurteilung“– der 38-Jährige hatte als Obmann der Ärztegewerkschaft Asklepios wiederholt Kritik an Personal- und Leistungsreduktionen durch den KAV geübt.
Für Unverständnis sorgte die Entscheidung deshalb, weil Rainer ein fachlich ausgezeichnetes Dienstzeugnis bescheinigt wurde und seine Abteilung erst zwei Monate zuvor einen Antrag auf 13 zusätzliche ärztliche Dienstposten an den KAV stellte. (kb)