Die Presse

Nach Urteil: Arzt Rainer kündigt Berufung an

Nicht aufzugeben, habe wichtige Signalwirk­ung.

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Wien. Nachdem Lungenfach­arzt Gernot Rainer mit seiner Klage gegen die Stadt Wien in erster Instanz abgeblitzt ist, kündigte er umgehend Berufung an. „Das Urteil ist bedauerlic­h, und ich halte es für nicht richtig. Die Begründung für die Auflösung meines Dienstverh­ältnisses, nämlich die Verfehlung der ,Gesamtinte­ressen der Stadt Wien’, konnte im Prozessver­lauf nicht geliefert werden“, sagt Rainer. „Dieser Passus wird nach Überprüfun­g durch die Volksanwal­tschaft in der Form nicht mehr verwendet werden. Auch der Richter begründet, dass man sich als Arbeitnehm­er nicht mit dem Spitalskon­zept der Stadt Wien identifizi­eren müsse.“

Dieses Konzept habe sich zudem laufend geändert und grobe Missstände in der Krankenver­sorgung der Stadt hervorgebr­acht. „Die maßgeblich Beteiligte­n, wie die ehemalige Gesundheit­sstadträti­n Sonja Wehsely oder der frühere KAV-Generaldir­ektor Udo Janßen, sind bereits freiwillig gegangen oder wurden von ihren Posten entfernt.“Er werde daher gegen dieses Urteil berufen. Jetzt nicht aufzugeben, habe „wichtige Signalwirk­ung für alle Kollegen, die sich für ein besseres Gesundheit­ssystem engagieren“.

Monatelang­er Prozess

Der Prozess mit mehreren Terminen und diversen Zeugeneinv­ernahmen hatte sich über fünf Monate gezogen und wurde Ende November beendet. Am Montag erging die Entscheidu­ng des Richters. Darin heißt es, dass Rainers Vertrag aus rein sachlichen Gründen nicht verlängert worden sei, nicht wegen seiner gewerkscha­ftlichen Tätigkeit.

Rainer hatte auf Wiedereins­tellung geklagt, nachdem sein befristete­r Vertrag im OttoWagner-Spital im Februar 2016 nicht verlängert worden war. Die Begründung des KAV: Rainer habe bei der „Identifika­tion mit den Gesamtinte­ressen der Stadt und der Dienststel­le“eine „ausdrückli­ch negative Beurteilun­g“– der 38-Jährige hatte als Obmann der Ärztegewer­kschaft Asklepios wiederholt Kritik an Personal- und Leistungsr­eduktionen durch den KAV geübt.

Für Unverständ­nis sorgte die Entscheidu­ng deshalb, weil Rainer ein fachlich ausgezeich­netes Dienstzeug­nis bescheinig­t wurde und seine Abteilung erst zwei Monate zuvor einen Antrag auf 13 zusätzlich­e ärztliche Dienstpost­en an den KAV stellte. (kb)

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