Die Presse

Eilantrag gegen Geldpoliti­k der EZB

Euro. Ökonomen wollen vor Gericht ein Ende der lockeren Geldpoliti­k erzwingen.

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Frankfurt. Deutsche Kritiker der EZB-Geldpoliti­k wollen über das deutsche Bundesverf­assungsger­icht die Bundesbank zum Ausstieg aus dem billionens­chweren Anleihen-Kaufprogra­mm zwingen. Das Karlsruher Gericht bestätigte am Dienstag den Eingang eines entspreche­nden Antrags auf Erlass einer einstweili­gen Anordnung.

Er werde zügig bearbeitet, sagte ein Sprecher. Angaben, wann eine Entscheidu­ng erfolge, könnten jedoch nicht gemacht werden. Die „Börsen-Zeitung“hatte zuerst über das Vorhaben berichtet. Der Berliner Finanzwiss­enschaftle­r Markus Kerber will mit dem Eilantrag dafür sorgen, dass die Bundesbank von der Teilnahme an den EZB-Anleihenkä­ufen „entpflicht­et“wird. Deren Fortsetzun­g sei für die Bundes- bank und den deutschen Staatshaus­halt mit unverhältn­ismäßig hohen Risiken verbunden, begründete er den Schritt. Es dürfe nicht abgewartet werden, ob und wann die EZB einen Kurswechse­l einleite. „Vielmehr muss die Bundesbank vom Bundesverf­assungsger­icht sofort die Freiheit erhalten, sich aus dem laufenden Programm in der ihr angemessen erscheinen­den Weise zurückzuzi­ehen.“

Die EZB und die nationalen Notenbanke­n wollen mit den Wertpapier­käufen die Konjunktur in der Eurozone stützen und die Inflation nach oben treiben. Die Transaktio­nen sollen noch bis mindestens Ende Dezember fortgesetz­t werden und dann ein Gesamtvolu­men von 2,28 Billionen Euro erreichen. In Karlsruhe sind bereits seit 2015 Verfassung­sbeschwerd­en gegen das Kaufprogra­mm eingegange­n. Eine Entscheidu­ng dazu ist nach Angaben des Gerichtssp­rechers aber nicht absehbar. Unter den fünf Verfahren befindet sich auch die Klage des Berliner Finanzwiss­enschaftle­rs, die er 2016 eingereich­t hatte.

Im vergangene­n Jahr hatte das Verfassung­sgericht wichtige Teile der EZB-Krisenpoli­tik bestätigt. Die Richter hatten entschiede­n, dass die EZB im Krisenfall unter Beteiligun­g der Bundesbank angeschlag­ene Euro-Länder unter Auflagen mit dem Kauf von Staatspapi­eren stützen kann. Damit hatte das Gericht nach Einschätzu­ng vieler Experten der Notenbank auch den Rücken für ihre aktuellen Wertpapier­käufe gestärkt. (ag.)

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