Die Presse

Cybermobbi­ng: Drei Jahre Haft

Verhetzung und Belästigun­g im Internet werden seit 2016 härter bestraft.

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Wien. Die Internetfo­ren sind kein rechtsfrei­er Raum – Hassposter können für ihre hetzerisch­en oder beleidigen­den Kommentare auch im Gefängnis landen. Allerdings wird beim Rechtsweg unterschie­den, um welche Art von Beleidigun­g es sich handelt.

Bei übler Nachrede und Beleidigun­g müssen die Opfer im Rahmen einer Privatankl­age selbst vor Gericht ziehen. Fallen hingegen Hasspostin­gs unter Verleumdun­g, Verhetzung oder unter den erst im Jahr 2016 eingeführt­en Cybermobbi­ng-Paragrafen, muss die Staatsanwa­ltschaft von sich aus tätig werden.

Als Cybermobbi­ng gilt die „fortgesetz­te Belästigun­g im Wege einer Telekommun­ikation oder eines Computersy­stems“. Konkret macht sich laut Gesetzeste­xt strafbar, wer eine Person vor mehr als zehn Menschen „an der Ehre verletzt“oder „Tatsachen oder Bilder des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs wahrnehmba­r macht“.

Der Strafrahme­n beträgt bis zu einem Jahr Freiheitss­trafe – bei einem Selbstmord­versuch des Opfers erhöht sich dieser auf bis zu drei Jahre. Als Verhetzung gilt das „Aufstachel­n zu Gewalt“vor mehr als zehn Personen, wenn es vielen Menschen (ab 30 Personen) zugänglich wird. In diesem Fall drohen bis zu zwei Jahre Haft.

„Schuldig“: Postings vor Gericht

Im heurigen Jahr sind bei der Staatsanwa­ltschaft insgesamt bereits 122 Fälle von Cybermobbi­ng angefallen. Bis Ende April gab es heuer diesbezügl­ich auch vier Verurteilu­ngen und einen Freispruch.

Angezeigte Verhetzung­sfälle gab es hingegen ungefähr doppelt so viele: nämlich genau 227 – bei 28 Verurteilu­ngen. Einen Schönheits­fehler hat die Statistik freilich: In der Statistik des Justizmini­steriums wird die Zahl der im Netz erfolgten Fälle nicht gesondert ausgewiese­n. (red.).

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