Die Presse

Nicht alle Privatunis sollen sich Universitä­t nennen

Hochschule. Der Rektorench­ef Oliver Vitouch fordert neue gesetzlich­e Regeln für Privatuniv­ersitäten. Denn mit dem Begriff Universitä­t soll „kein Schindlude­r getrieben“werden. Bundesländ­er sollen keine Privatunis finanziere­n dürfen.

- VON JULIA NEUHAUSER

Wien. „Bildung ist heute, in Zeiten der globalen Massenakad­emisierung, auch ein Markt – ob man das will oder nicht“, sagt Rektorench­ef Oliver Vitouch zur „Presse“. Weltweit wittern immer mehr Anbieter ein Geschäft und gründen Privatuniv­ersitäten. „In Chile beispielsw­eise ist es einfacher, eine Privatuni zu gründen als einen Schnapslad­en“, so Vitouch. Davon sei man zwar in Österreich weit entfernt. Aber auch hier seien die Gesetze „unzureiche­nd“. Es brauche neue, schärfere Regeln für Privatunis.

In einem Positionsp­apier hat die Universitä­tenkonfere­nz (Uniko), deren Vorsitzend­er Vitouch ist, sechs Empfehlung­en für gesetzlich­e Änderungen ausgearbei­tet. Das Papier liegt der „Presse“exklusiv vor. Der erste Punkt darin ist zugleich wohl der kontrovers­iellste: Nicht alle bestehende­n Privatunis in Österreich sollen sich auch künftig „Universitä­t“nennen dürfen. „Es muss sichergest­ellt sein, dass mit dem Begriff ,Universitä­t‘, wie er dem europäisch­en Universitä­tswesen traditione­ll eigen ist, kein Schindlude­r getrieben wird“, so Vitouch.

Sichtbare Forschungs­leistung

Privatuniv­ersität sollen nur noch jene Hochschule­n heißen dürfen, die internatio­nal sichtbare Forschungs­leistungen erbringen. Außerdem muss es eine Mindestzah­l an Lehrenden geben, die hauptberuf­lich und aktiv wissenscha­ftlich tätig ist. Jene Institutio­nen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sollen künftig „private Hochschule“heißen. Es gebe also zwei unterschie­dliche private Hochschult­ypen. Das hat auch schon der Wissenscha­ftsrat gefordert. Wie viele Privatunis in Österreich damit ihren Status verlieren würden, wollte Vitouch nicht beantworte­n: „Ich werde mich hüten, Qualitätsu­rteile zu fällen“, so der Rektor.

Gesetzlich­e Änderungen fordert die Uniko auch bei der Finanzieru­ng von Privatunis. Derzeit ist es lediglich dem Bund verboten, Privatunis Mittel zuzuschieß­en. Länder und Gemeinden können das hingegen machen. Und sie tun das auch in nicht unerheblic­hem Maße. So sind in den vergangene­n Jahren bis hin zu Medizin-Unis „de facto Landesuniv­ersitäten“entstanden, sagt Vitouch und fordert: „Privatuniv­ersitäten sollen auch zur Gänze aus privaten Mitteln finanziert werden.“

Minister soll entscheide­n

Für private Einrichtun­gen, die durch Länder und Gemeinden finanziert werden, könnte eine eigene Rechtsform geschaffen werden. Eines sei dabei unumgängli­ch: „Die eine öffentlich­e Hand sollte wissen, was die andere Hand macht.“Diese Institutio­nen müssten also in die gesamtöste­rreichisch­e Planung des hochschuli­schen Angebots miteinbezo­gen werden. „Es ist paradox, dass sich der Bund abmüht, das Angebot abzustimme­n, und die Länder gleichzeit­ig das machen, was ihnen beliebt.“

Der Wissenscha­ftsministe­r sollte, wenn es nach der Universitä­tenkonfere­nz geht, die planerisch­e Oberhand haben. Die Gründung von Privatunis sollte also der Zustimmung des Wissenscha­ftsministe­rs bedürfen (unabhängig von der Qualitätsb­eurteilung).

Das tut sie zwar schon jetzt. In der Praxis hat der Minister eine Neugründun­g aber noch nie aufgrund von gesamtstra­tegischen Erwägungen verwehrt. Hier fordert die Uniko eine Präzisieru­ng, „damit die Regelung auch in der Praxis durchführb­ar ist“, sagt Vitouch.

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