Die Presse

Amokfahrt: „Lebenslang“bestätigt

Es bleibt bei der Höchststra­fe für Alen R. (28).

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Wien/Graz. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat den Schuldspru­ch wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuc­hs schon bestätigt. Am Dienstag erging auch seitens des Oberlandes­gerichts (OLG) Wien eine Bestätigun­g: Es bleibt bei einer lebenslang­en Haftstrafe für den Grazer Amokfahrer Alen R. (28).

Ein Drei-Richter-Senat verwarf die Berufung des Mannes, der am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewag­en gezielt auf Passanten losgefahre­n war. Drei Menschen wurden getötet, darunter ein vierjährig­es Kind. Dutzende Menschen wurden zum Teil schwerst verletzt.

„Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang“, erklärte Richter Christian Dostal. Bei der Strafbemes­sung genüge es, sich die Anzahl der Opfer vor Augen zu führen, „die die Wahnsinnst­at des Angeklagte­n nach sich gezogen hat“. Es handle sich um „einen geplanten Massenmord, der hier stattfinde­n sollte“.

„Nicht zurechnung­sfähig“

„Ich war nicht zurechnung­sfähig“, erwiderte R. Doch die Frage, ob der Amokfahrer zur Tatzeit aufgrund einer Persönlich­keitsstöru­ng zurechnung­sfähig war, stand nicht mehr zur Entscheidu­ng an. Der OGH hatte die Zurechnung­sfähigkeit bejaht und war damit der Einschätzu­ng der Geschworen­en des Grazer Landesgeri­chts gefolgt. Über R. war erstinstan­zlich auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her verhängt worden. Diese wurde von dem Verurteilt­en, einem Mann mit bosnischen Wurzeln, der als Kleinkind mit seinen Eltern nach Österreich gekommen war, gar nicht bekämpft.

Zu seinem Gerichtste­rmin erschien Alen R. nun in einem schwarzen Anzug und mit mehreren um den Hals geschlunge­nen Kreuzen und Rosenkränz­en. „Ich will raus zu meinen Eltern“, teilte er dem Senat mit. „Wenn Sie das Kreuz um Ihren Hals ernst nehmen, dann werden Sie lange für Sühne brauchen“, entgegnete der Vorsitzend­e. (APA/m. s.)

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