Amokfahrt: „Lebenslang“bestätigt
Es bleibt bei der Höchststrafe für Alen R. (28).
Wien/Graz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs schon bestätigt. Am Dienstag erging auch seitens des Oberlandesgerichts (OLG) Wien eine Bestätigung: Es bleibt bei einer lebenslangen Haftstrafe für den Grazer Amokfahrer Alen R. (28).
Ein Drei-Richter-Senat verwarf die Berufung des Mannes, der am 20. Juni 2015 in der Grazer Innenstadt mit seinem Geländewagen gezielt auf Passanten losgefahren war. Drei Menschen wurden getötet, darunter ein vierjähriges Kind. Dutzende Menschen wurden zum Teil schwerst verletzt.
„Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben als lebenslang“, erklärte Richter Christian Dostal. Bei der Strafbemessung genüge es, sich die Anzahl der Opfer vor Augen zu führen, „die die Wahnsinnstat des Angeklagten nach sich gezogen hat“. Es handle sich um „einen geplanten Massenmord, der hier stattfinden sollte“.
„Nicht zurechnungsfähig“
„Ich war nicht zurechnungsfähig“, erwiderte R. Doch die Frage, ob der Amokfahrer zur Tatzeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung zurechnungsfähig war, stand nicht mehr zur Entscheidung an. Der OGH hatte die Zurechnungsfähigkeit bejaht und war damit der Einschätzung der Geschworenen des Grazer Landesgerichts gefolgt. Über R. war erstinstanzlich auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt worden. Diese wurde von dem Verurteilten, einem Mann mit bosnischen Wurzeln, der als Kleinkind mit seinen Eltern nach Österreich gekommen war, gar nicht bekämpft.
Zu seinem Gerichtstermin erschien Alen R. nun in einem schwarzen Anzug und mit mehreren um den Hals geschlungenen Kreuzen und Rosenkränzen. „Ich will raus zu meinen Eltern“, teilte er dem Senat mit. „Wenn Sie das Kreuz um Ihren Hals ernst nehmen, dann werden Sie lange für Sühne brauchen“, entgegnete der Vorsitzende. (APA/m. s.)