Vorratsdaten ohne Speicherung
EuGH-Urteil steht Vorratsdatenspeicherung im Weg.
Wien. Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kommt nicht – bzw. nicht so rasch und nicht im selben Umfang wie ursprünglich vorgesehen. Das könnte auch Auswirkungen auf andere EU-Länder haben.
Nur wenige Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten setzte die Bundesnetzagentur diese Woche die umstrittene Vorschrift aus. Die im Herbst 2015 beschlossene Vorratsdatenspeicherung hätte am 1. Juli in Kraft treten sollen. Deutsche Telekomunternehmen wären dann verpflichtet, Telefon- und Internetdaten zehn Wochen lang zu speichern – konkret ging es um Rufnummer, Zeit und Dauer eines Anrufs sowie die von Usern angesteuerten IP-Adressen. Bei Mobiltelefonaten sollten zudem die Standortdaten von Anrufen für maximal vier Wochen gespeichert werden.
Rote Karte aus Luxemburg
Die Netzagentur begründete ihre Entscheidung mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen – und damit indirekt mit EURecht. Das Gericht kam zum Schluss, dass anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten nicht mit europäischen Gesetzen vereinbar sei. Hintergrund: Im Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof strenge Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung in der EU gemacht. Die Luxemburger Höchstrichter argumentierten damals, dass die Speicherung nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig sei.
Auch in Österreich hatten die Gesetzgeber mit der Vorratsdatenspeicherung bis dato wenig Glück. Ein 2012 in Kraft getretenes Gesetz wurde 2014 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die Große Koalition wollte zu Jahresbeginn einen neuen Anlauf wagen, doch bisher kam es nicht dazu. Die EU hatte 2006 als Reaktion auf Terroranschläge in London und Madrid eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung beschlossen – die 2014 vom EuGH gekippt wurde. (ag./la)