Wer nicht baut, muss zahlen
Salzburg. Das neue Raumordnungsgesetz sieht für gewidmetes Bauland, auf dem nicht gebaut wird, eine Infrastrukturabgabe vor.
Salzburg. Befristete Widmungen von Bauland, Infrastrukturabgaben für nicht genützte Baugrundstücke, strengere Regeln für Zweitwohnsitze und die Stärkung der Ortskerne: Das sind nur einige Eckpunkte des neuen Salzburger Raumordnungsgesetzes (ROG). Mit dem Beschluss der Novelle durch den Landtag am Mittwoch hat die Landesregierung knapp ein Jahr vor der nächsten Wahl eines der letzten noch verbliebenen großen Reformvorhaben des gemeinsamen Arbeitsprogramms der Koalitionsregierung abgehakt.
Die Meinungen über die Reform gehen auseinander. Während die Regierungspartner ÖVP und Grüne das Gesetz als Meilenstein bezeichnen, ist es für die SPÖ ein „verwässerter Kompromiss“. Auch Karl Schnell, dem Obmann der FPS, geht die Reform besonders bei Zweitwohnsitzen zu wenig weit.
Ein Herzstück des neuen ROG: Gewidmetes Bauland nicht zu nutzen, wird teuer. Das Land Salzburg wird ähnlich wie beispielsweise Oberösterreich eine Infrastrukturabgabe für brachliegende Baugrundstücke einführen. Das soll Bauland mobilisieren, immerhin ist derzeit gewidmetes Bauland im Ausmaß von 918 Hektar im Bundesland ungenutzt. Würde dieses verbaut, könnte Experten zufolge Wohnraum für rund 160.000 Menschen geschaffen werden. Je nach Region beträgt die Infrastrukturabgabe für Flächen bis 1000 Quadrat- meter zwischen 860 und 1400 Euro jährlich. Bei bestehenden Baulandreserven hat der Grundbesitzer fünf Jahre Zeit, um ein Projekt zu realisieren. Tut er das nicht, muss er die Infrastrukturabgabe zahlen oder eine Rückwidmung beantragen. Wird neu gewidmetes Bauland innerhalb von zehn Jahren nicht verwendet, fällt es künftig zurück in Grünland.
Keine neuen Supermärkte
Sehr restriktiv wird künftig die Schaffung von Handelsflächen gehandhabt. Es soll auf der grünen Wiese keine neuen Fach- und Supermärkte mehr geben. Ziel der Novelle ist die Stärkung der Ortskerne. Das neue Raumordnungsgesetz soll auch dazu beitragen, das Problem mit Zweitwohnsitzen in vielen Tourismusgemeinden in den Griff zu bekommen. Die Wohnun- gen und Häuser stehen den Großteil des Jahres leer und treiben die Grundstücks- und Wohnungspreise für Einheimische in die Höhe. Mit einer neuen Regelung, die an den Hauptwohnsitz anknüpft, können Gemeinden Eigentümer verpflichten, die entsprechende Nutzung ihrer Wohnung nachzuweisen. Gelingt das nicht, sehen die Strafen Sanktionen bis zur Versteigerung des Objekts vor.
Gemeinden, in denen es mehr als 16 Prozent Nebenwohnsitze gibt, werden als „ZweitwohnsitzBeschränkungsgemeinden“ausgewiesen. Dort sind Zweitwohnsitze nur mehr in eigens gewidmeten Gebieten erlaubt. Immerhin sind damit 82 von 119 Salzburger Orten solche Beschränkungsgemeinden, darunter auch die Stadt Salzburg. Das neue Gesetz wird am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.