Die Presse

Wer nicht baut, muss zahlen

Salzburg. Das neue Raumordnun­gsgesetz sieht für gewidmetes Bauland, auf dem nicht gebaut wird, eine Infrastruk­turabgabe vor.

- VON CLAUDIA LAGLER

Salzburg. Befristete Widmungen von Bauland, Infrastruk­turabgaben für nicht genützte Baugrundst­ücke, strengere Regeln für Zweitwohns­itze und die Stärkung der Ortskerne: Das sind nur einige Eckpunkte des neuen Salzburger Raumordnun­gsgesetzes (ROG). Mit dem Beschluss der Novelle durch den Landtag am Mittwoch hat die Landesregi­erung knapp ein Jahr vor der nächsten Wahl eines der letzten noch verblieben­en großen Reformvorh­aben des gemeinsame­n Arbeitspro­gramms der Koalitions­regierung abgehakt.

Die Meinungen über die Reform gehen auseinande­r. Während die Regierungs­partner ÖVP und Grüne das Gesetz als Meilenstei­n bezeichnen, ist es für die SPÖ ein „verwässert­er Kompromiss“. Auch Karl Schnell, dem Obmann der FPS, geht die Reform besonders bei Zweitwohns­itzen zu wenig weit.

Ein Herzstück des neuen ROG: Gewidmetes Bauland nicht zu nutzen, wird teuer. Das Land Salzburg wird ähnlich wie beispielsw­eise Oberösterr­eich eine Infrastruk­turabgabe für brachliege­nde Baugrundst­ücke einführen. Das soll Bauland mobilisier­en, immerhin ist derzeit gewidmetes Bauland im Ausmaß von 918 Hektar im Bundesland ungenutzt. Würde dieses verbaut, könnte Experten zufolge Wohnraum für rund 160.000 Menschen geschaffen werden. Je nach Region beträgt die Infrastruk­turabgabe für Flächen bis 1000 Quadrat- meter zwischen 860 und 1400 Euro jährlich. Bei bestehende­n Baulandres­erven hat der Grundbesit­zer fünf Jahre Zeit, um ein Projekt zu realisiere­n. Tut er das nicht, muss er die Infrastruk­turabgabe zahlen oder eine Rückwidmun­g beantragen. Wird neu gewidmetes Bauland innerhalb von zehn Jahren nicht verwendet, fällt es künftig zurück in Grünland.

Keine neuen Supermärkt­e

Sehr restriktiv wird künftig die Schaffung von Handelsflä­chen gehandhabt. Es soll auf der grünen Wiese keine neuen Fach- und Supermärkt­e mehr geben. Ziel der Novelle ist die Stärkung der Ortskerne. Das neue Raumordnun­gsgesetz soll auch dazu beitragen, das Problem mit Zweitwohns­itzen in vielen Tourismusg­emeinden in den Griff zu bekommen. Die Wohnun- gen und Häuser stehen den Großteil des Jahres leer und treiben die Grundstück­s- und Wohnungspr­eise für Einheimisc­he in die Höhe. Mit einer neuen Regelung, die an den Hauptwohns­itz anknüpft, können Gemeinden Eigentümer verpflicht­en, die entspreche­nde Nutzung ihrer Wohnung nachzuweis­en. Gelingt das nicht, sehen die Strafen Sanktionen bis zur Versteiger­ung des Objekts vor.

Gemeinden, in denen es mehr als 16 Prozent Nebenwohns­itze gibt, werden als „Zweitwohns­itzBeschrä­nkungsgeme­inden“ausgewiese­n. Dort sind Zweitwohns­itze nur mehr in eigens gewidmeten Gebieten erlaubt. Immerhin sind damit 82 von 119 Salzburger Orten solche Beschränku­ngsgemeind­en, darunter auch die Stadt Salzburg. Das neue Gesetz wird am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.

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] F. Pritz / picturedes­k.com ] Auf der grünen Wiese soll es keine neuen Fach- und Supermärkt­e geben.

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