Die Presse

EU-Roaming: Wirklich wie zu Hause?

Wann die neue EU-Regelung greift – und wann nicht.

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Seit 15. Juni können Mobilfunkk­unden ihr Handy im europäisch­en Ausland zu den gleichen Konditione­n nutzen wie daheim. Sind Roaming-Gebühren damit in der EU Geschichte und EU-Urlauber von allen Sorgen rund um Handykoste­n befreit? Die Antwort ist: fast.

Ausnahmen in Europa

Die erste Einschränk­ung betrifft das Wo. Die Regelung gilt in der EU sowie in Liechtenst­ein, Norwegen und Island. Dass die Schweiz nicht zur EU gehört, ist bekannt, dass dort saftige Roaming-Gebühren verrechnet werden, wird dennoch oft vergessen. Gleiches gilt für die Zwergstaat­en San Marino und Monaco. Weniger bekannt ist, dass auch die Isle of Man oder die britischen Kanalinsel­n nicht Teil der EU sind. Sie sind direkt der britischen Krone unterstell­t – und Her Majesty hat die Vereinbaru­ng nicht unterschri­eben. Relativ einsichtig ist, dass etwa in Flugzeugen und auf Kreuzfahrt­schiffen Sonderrege­lungen gelten.

Roaming im Vertrag?

Die EU-Regelung greift nur bei den Gebühren für Roaming, nicht beim Angebot an sich. Es gibt Verträge, die gar kein Roaming vorsehen. Das bleibt dann auch so. Und wenn spezielle Roaming-Pakete abgeschlos­senen wurden, gelten weiter deren Konditione­n.

Limit für Daten

Während der Grundsatz „Wie zu Hause“bei Telefonie, SMS und MMS uneingesch­ränkt gilt, gibt es bei Daten möglicherw­eise Beschränku­ngen. Die Anbieter dürfen bei Auslandsda­tenverbind­ungen ein „Fair Use“Limit festlegen. Wie viel mindestens zur Verfügung stehen muss, wird nach einer komplizier­ten vertragsab­hängigen Formel berechnet. Der Anbieter kann aber auch höhere Limits festlegen oder ganz darauf verzichten. Ob es so ein Limit gibt und wie hoch es ist, hängt also von Vertrag und Mobilfunkb­etreiber ab. Ebenso, was passiert, wenn es überschrit­ten wird. Im Extremfall lauert hier eine Kostenfall­e. In der Praxis ist dies meist nur bei extensiver Nutzung – beispielsw­eise Netflix via Handy im Hotelzimme­r – ein Thema. Besonders VielUser sollten sich also vorab über die konkreten Modalitäte­n informiere­n und gegebenenf­alls am Handy ein Datenlimit für die Urlaubszei­t einstellen. Die vorab festgelegt­e Obergrenze­n für Roaming-Kosten (meist standardmä­ßig 60 Euro) gelten weiterhin.

Nur für Urlauber

PDie neue Regel greift nur, wenn man im Ausland ist. Für Anrufe und SMS/MMS vom Heimatland aus kann es weiter Aufpreise geben. Und sie ist nur für für kurzzeitig­e Aufenthalt­e gedacht, nicht, wenn man sich permanent oder zum überwiegen­den Teil im Ausland aufhält. Ist der Anteil an Verbindung­en im Ausland zu hoch, kann der Mobilfunkb­etreiber vom Vertragsin­haber einen „Nachweis zur Bindung an das Heimatland“verlangen. Wird dieser nicht erbracht, können – nach Vorwarnung – Auslandsau­fschläge verrechnet werden. (at)

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