EU-Roaming: Wirklich wie zu Hause?
Wann die neue EU-Regelung greift – und wann nicht.
Seit 15. Juni können Mobilfunkkunden ihr Handy im europäischen Ausland zu den gleichen Konditionen nutzen wie daheim. Sind Roaming-Gebühren damit in der EU Geschichte und EU-Urlauber von allen Sorgen rund um Handykosten befreit? Die Antwort ist: fast.
Ausnahmen in Europa
Die erste Einschränkung betrifft das Wo. Die Regelung gilt in der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island. Dass die Schweiz nicht zur EU gehört, ist bekannt, dass dort saftige Roaming-Gebühren verrechnet werden, wird dennoch oft vergessen. Gleiches gilt für die Zwergstaaten San Marino und Monaco. Weniger bekannt ist, dass auch die Isle of Man oder die britischen Kanalinseln nicht Teil der EU sind. Sie sind direkt der britischen Krone unterstellt – und Her Majesty hat die Vereinbarung nicht unterschrieben. Relativ einsichtig ist, dass etwa in Flugzeugen und auf Kreuzfahrtschiffen Sonderregelungen gelten.
Roaming im Vertrag?
Die EU-Regelung greift nur bei den Gebühren für Roaming, nicht beim Angebot an sich. Es gibt Verträge, die gar kein Roaming vorsehen. Das bleibt dann auch so. Und wenn spezielle Roaming-Pakete abgeschlossenen wurden, gelten weiter deren Konditionen.
Limit für Daten
Während der Grundsatz „Wie zu Hause“bei Telefonie, SMS und MMS uneingeschränkt gilt, gibt es bei Daten möglicherweise Beschränkungen. Die Anbieter dürfen bei Auslandsdatenverbindungen ein „Fair Use“Limit festlegen. Wie viel mindestens zur Verfügung stehen muss, wird nach einer komplizierten vertragsabhängigen Formel berechnet. Der Anbieter kann aber auch höhere Limits festlegen oder ganz darauf verzichten. Ob es so ein Limit gibt und wie hoch es ist, hängt also von Vertrag und Mobilfunkbetreiber ab. Ebenso, was passiert, wenn es überschritten wird. Im Extremfall lauert hier eine Kostenfalle. In der Praxis ist dies meist nur bei extensiver Nutzung – beispielsweise Netflix via Handy im Hotelzimmer – ein Thema. Besonders VielUser sollten sich also vorab über die konkreten Modalitäten informieren und gegebenenfalls am Handy ein Datenlimit für die Urlaubszeit einstellen. Die vorab festgelegte Obergrenzen für Roaming-Kosten (meist standardmäßig 60 Euro) gelten weiterhin.
Nur für Urlauber
PDie neue Regel greift nur, wenn man im Ausland ist. Für Anrufe und SMS/MMS vom Heimatland aus kann es weiter Aufpreise geben. Und sie ist nur für für kurzzeitige Aufenthalte gedacht, nicht, wenn man sich permanent oder zum überwiegenden Teil im Ausland aufhält. Ist der Anteil an Verbindungen im Ausland zu hoch, kann der Mobilfunkbetreiber vom Vertragsinhaber einen „Nachweis zur Bindung an das Heimatland“verlangen. Wird dieser nicht erbracht, können – nach Vorwarnung – Auslandsaufschläge verrechnet werden. (at)