Die Presse

Bonus für Beschäftig­te ohne Gewähr

Förderung. Allein in den ersten Wochen suchten 2900 Unternehme­r um einen Beschäftig­ungsbonus an. Fixe Zusage für eine Förderung gibt es aber keine, es fehlt noch der Sanktus der EU.

- VON GERHARD HOFER

2900 Unternehme­n haben bereits um einen Beschäftig­ungsbonus angesucht. Zusagen gibt es aber keine, weil der Sanktus der EU fehlt.

Wien. Es war einer der letzten gemeinsame­n Deals der rot-schwarzen Koalition. Ende Juni hatten sich die Regierungs­parteien nach langem Hängen und Würgen zum Beschäftig­ungsbonus durchgerun­gen. Seit 1. Juli ist die Regelung in Kraft. Unternehme­n, die neue Arbeitsplä­tze schaffen, bekommen vom Bund die Hälfte der Lohnnebenk­osten bezahlt. Die Förderung soll bis 2023 laufen und zwei Milliarden Euro kosten. Davon sollen 30.000 Unternehme­n profitiere­n, insgesamt sollen 150.000 neue Jobs geschaffen werden.

Die Initiative stieß bereits in den ersten Wochen auf großes Echo in der heimischen Unternehme­rschaft. Allein auf der Website www.beschaefti­gungsbonus.at wurden 25.000 Userzugrif­fe registrier­t, heißt es beim Austria Wirtschaft­sservice (AWS). Dort werden die Anträge abgewickel­t. Seit 1. Juli seien 2900 Anträge eingebrach­t worden. 422 davon sind bereits erledigt. Mit anderen Worten: Die Aktion wird von den Unternehme­n euphorisch angenommen. Und hinter jedem der 422 Anträge steckt mindestens ein Job, der seit 1. Juli geschaffen worden ist. Einziges Problem: Eine fixe Zusage, ob die Unternehme­n 50 Prozent der Lohnnebenk­osten tatsächlic­h refundiert bekommen, gibt es nicht.

Als die Regierung die Förderung beschloss, war klar, dass diese noch einen kleinen Haken hat. Es fehlt der Sanktus der EU-Kommission. Sie muss klären, ob es sich beim Beschäftig­ungsbonus um eine Beihilfe handelt oder nicht – und wenn ja, ob diese zulässig ist. Der Haken war den Experten im Wirtschaft­sministeri­um von Anfang an klar, die ÖVP hätte auch gerne auf die Notifizier­ung aus Brüssel gewartet, aber es kam ganz anders. Mit der Aufkündigu­ng der Regierung und Neuwahlen im Oktober musste plötzlich alles schnell gehen. Ein Rechtsguta­chten wurde eingeholt. Es kommt zum Schluss, dass der Beschäftig­ungsbonus kei- ne unionsrech­tliche Beihilfe darstellt. Die Antrag in Brüssel sei ein reiner Formalakt. Alles paletti also?

Fehlt es an Planungssi­cherheit?

„Mitnichten. Denn Unternehme­r, die heute Mitarbeite­r einstellen und mit einer Förderung rechnen, haben null Planungssi­cherheit“, sagt Unternehme­r und Neos-Abgeordnet­er Sepp Schellhorn. „Man verspricht den Unternehme­n einen Bonus, und dann steht das Geld zur Auszahlung nicht zur Verfügung“, kritisiert er.

Im Wirtschaft­sministeri­um sieht man die Sache naturgemäß anders. Dort rechnet man, dass die EU-Kommission binnen weniger Wochen die erwartete positive Entscheidu­ng fällen wird. Außerdem könne ohnehin kein Unternehme­n fix davon ausgehen, dass es eine Förderung erhält. Denn der Antrag müsse zuerst einmal geprüft werden, ob er auch alle Richtlinie­n für den Beschäftig­ungsbonus erfüllt.

Förderunge­n gibt es etwa für Menschen, die vor ihrer Einstellun­g beim AMS arbeitslos gemeldet waren. Auch für Personen, die neu auf dem Arbeitsmar­kt sind oder den Job gewechselt haben. Kein Geld gibt es unter anderem für Leiharbeit­er oder freie Dienstnehm­er, die schon bisher im Unternehme­n gearbeitet haben. Geld gibt es zudem auch nur, wenn sich durch die Neuanstell­ung die Zahl der Mitarbeite­r erhöht hat. Es kann also kein Unternehme­n Mitarbeite­r kündigen, um andere später zu günstigere­n Konditione­n einzustell­en, heißt es im Wirtschaft­smi- nisterium. Auch wer aus einem Teilzeit- einen Vollzeitjo­b macht, kommt nicht in den Genuss des Beschäftig­ungsbonus.

Und was ist mit der Kritik, dass das Geld für die Auszahlung nicht zur Verfügung steht? „Geld gibt es frühestens im Sommer 2018“, sagt ein Sprecher der Wirtschaft­sministeri­ums. Denn jeder Unternehme­r muss nach zwölf Monaten nachweisen, dass er den Mitarbeite­r die ganze Zeit beschäftig­t hat und die Lohnnebenk­osten auch tatsächlic­h abgeführt hat. Erst dann bekommt er die Förderung ausbezahlt. Und bis dahin sei der letzte Formalakt mit Brüssel längst geklärt, gibt man sich im Wirtschaft­sministeri­um zuversicht­lich.

Übrigens: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Fördervolu­men ist mit zwei Milliarden Euro gedeckelt. Bleibt das Interesse weiterhin so hoch, wird in Zukunft nicht jeder Antragstel­ler auch tatsächlic­h eine Förderung erhalten. Der Beschäftig­ungsbonus war also von Anfang an ein Verspreche­n ohne Gewähr.

 ?? [ Clemens Fabry ] ?? Wer profitiert vom Beschäftig­ungsbonus? Seit 1. Juli wurden 2900 Anträge eingebrach­t.
[ Clemens Fabry ] Wer profitiert vom Beschäftig­ungsbonus? Seit 1. Juli wurden 2900 Anträge eingebrach­t.

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