Bonus für Beschäftigte ohne Gewähr
Förderung. Allein in den ersten Wochen suchten 2900 Unternehmer um einen Beschäftigungsbonus an. Fixe Zusage für eine Förderung gibt es aber keine, es fehlt noch der Sanktus der EU.
2900 Unternehmen haben bereits um einen Beschäftigungsbonus angesucht. Zusagen gibt es aber keine, weil der Sanktus der EU fehlt.
Wien. Es war einer der letzten gemeinsamen Deals der rot-schwarzen Koalition. Ende Juni hatten sich die Regierungsparteien nach langem Hängen und Würgen zum Beschäftigungsbonus durchgerungen. Seit 1. Juli ist die Regelung in Kraft. Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen, bekommen vom Bund die Hälfte der Lohnnebenkosten bezahlt. Die Förderung soll bis 2023 laufen und zwei Milliarden Euro kosten. Davon sollen 30.000 Unternehmen profitieren, insgesamt sollen 150.000 neue Jobs geschaffen werden.
Die Initiative stieß bereits in den ersten Wochen auf großes Echo in der heimischen Unternehmerschaft. Allein auf der Website www.beschaeftigungsbonus.at wurden 25.000 Userzugriffe registriert, heißt es beim Austria Wirtschaftsservice (AWS). Dort werden die Anträge abgewickelt. Seit 1. Juli seien 2900 Anträge eingebracht worden. 422 davon sind bereits erledigt. Mit anderen Worten: Die Aktion wird von den Unternehmen euphorisch angenommen. Und hinter jedem der 422 Anträge steckt mindestens ein Job, der seit 1. Juli geschaffen worden ist. Einziges Problem: Eine fixe Zusage, ob die Unternehmen 50 Prozent der Lohnnebenkosten tatsächlich refundiert bekommen, gibt es nicht.
Als die Regierung die Förderung beschloss, war klar, dass diese noch einen kleinen Haken hat. Es fehlt der Sanktus der EU-Kommission. Sie muss klären, ob es sich beim Beschäftigungsbonus um eine Beihilfe handelt oder nicht – und wenn ja, ob diese zulässig ist. Der Haken war den Experten im Wirtschaftsministerium von Anfang an klar, die ÖVP hätte auch gerne auf die Notifizierung aus Brüssel gewartet, aber es kam ganz anders. Mit der Aufkündigung der Regierung und Neuwahlen im Oktober musste plötzlich alles schnell gehen. Ein Rechtsgutachten wurde eingeholt. Es kommt zum Schluss, dass der Beschäftigungsbonus kei- ne unionsrechtliche Beihilfe darstellt. Die Antrag in Brüssel sei ein reiner Formalakt. Alles paletti also?
Fehlt es an Planungssicherheit?
„Mitnichten. Denn Unternehmer, die heute Mitarbeiter einstellen und mit einer Förderung rechnen, haben null Planungssicherheit“, sagt Unternehmer und Neos-Abgeordneter Sepp Schellhorn. „Man verspricht den Unternehmen einen Bonus, und dann steht das Geld zur Auszahlung nicht zur Verfügung“, kritisiert er.
Im Wirtschaftsministerium sieht man die Sache naturgemäß anders. Dort rechnet man, dass die EU-Kommission binnen weniger Wochen die erwartete positive Entscheidung fällen wird. Außerdem könne ohnehin kein Unternehmen fix davon ausgehen, dass es eine Förderung erhält. Denn der Antrag müsse zuerst einmal geprüft werden, ob er auch alle Richtlinien für den Beschäftigungsbonus erfüllt.
Förderungen gibt es etwa für Menschen, die vor ihrer Einstellung beim AMS arbeitslos gemeldet waren. Auch für Personen, die neu auf dem Arbeitsmarkt sind oder den Job gewechselt haben. Kein Geld gibt es unter anderem für Leiharbeiter oder freie Dienstnehmer, die schon bisher im Unternehmen gearbeitet haben. Geld gibt es zudem auch nur, wenn sich durch die Neuanstellung die Zahl der Mitarbeiter erhöht hat. Es kann also kein Unternehmen Mitarbeiter kündigen, um andere später zu günstigeren Konditionen einzustellen, heißt es im Wirtschaftsmi- nisterium. Auch wer aus einem Teilzeit- einen Vollzeitjob macht, kommt nicht in den Genuss des Beschäftigungsbonus.
Und was ist mit der Kritik, dass das Geld für die Auszahlung nicht zur Verfügung steht? „Geld gibt es frühestens im Sommer 2018“, sagt ein Sprecher der Wirtschaftsministeriums. Denn jeder Unternehmer muss nach zwölf Monaten nachweisen, dass er den Mitarbeiter die ganze Zeit beschäftigt hat und die Lohnnebenkosten auch tatsächlich abgeführt hat. Erst dann bekommt er die Förderung ausbezahlt. Und bis dahin sei der letzte Formalakt mit Brüssel längst geklärt, gibt man sich im Wirtschaftsministerium zuversichtlich.
Übrigens: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Fördervolumen ist mit zwei Milliarden Euro gedeckelt. Bleibt das Interesse weiterhin so hoch, wird in Zukunft nicht jeder Antragsteller auch tatsächlich eine Förderung erhalten. Der Beschäftigungsbonus war also von Anfang an ein Versprechen ohne Gewähr.