Die Presse

„Blitzproze­ss“folgt auf „Blitzankla­ge“

Sexualdeli­kt. Schon am 8. August steht jener afghanisch­e Flüchtling vor Gericht, der beim Donauinsel­fest versucht haben soll, eine 21-Jährige zu vergewalti­gen.

-

Wien. Selbst Bundeskanz­ler Christian Kern hatte sich eingeschal­tet. Der Regierungs­chef hatte das Unverständ­nis eines jungen Mannes geteilt, der ein Wutvideo veröffentl­icht und daraufhin seinen Job verloren hatte. Thema des Videos: Warum wird ein junger Afghane, der unter dem Verdacht der versuchten Vergewalti­gung steht, nicht rasch in U-Haft genommen? Mittlerwei­le sitzt der 18-Jährige in U-Haft. Sogar ein Prozesster­min steht neuerdings fest: 8. August.

Die Chronologi­e der Ereignisse ist bemerkensw­ert: Der Verdächtig­e wurde am Donauinsel­fest (Samstag, 24. Juni) wegen des Verdachts der versuchten Vergewalti­gung festgenomm­en. Der diensthabe­nde Journalsta­atsanwalt entschied am Sonntag, keine U-Haft zu beantragen. Der junge Afghane, der erklärt hatte, er und die 21-Jährige seien gestürzt, er sei dabei auf die Frau gefallen, habe aber nicht versucht, sie zu vergewalti­gen, musste freigelass­en werden.

Spannung vor Opferaussa­ge

Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde der Fall diskutiert. Viele zeigten sich entrüstet über die Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft Wien. Dann ging alles sehr schnell: Am Montag reichte die Polizei (nach vorheriger mündlicher Schilderun­g) einen schriftlic­hen Bericht nach. Daraufhin schrieb der Staatsanwa­lt in ein paar Stunden (!) eine Anklage. Und beantragte außerdem nun doch eine Festnahmea­nordnung. Am Mittwoch gab der Verhandlun­gsrichter diesem Antrag statt, woraufhin der Afghane in ein Gefangenen­haus eingeliefe­rt wurde. Wieder zwei Tage später (Freitag) wurde über den Mann formal die U-Haft verhängt. Wegen Fluchtgefa­hr.

Weil der Verdächtig­e auf einen Einspruch gegen die Anklage verzichtet­e, gibt es schon einen Prozesster­min, eben den 8. August. Somit folgt auf eine „Blitzankla­ge“ein „Blitzproze­ss“. Diesen wird der erfahrene Jugendrich­ter Norbert Gerstberge­r leiten.

Alles hängt nun von der Aussage und dem Erinnerung­svermögen des mutmaßlich­en Opfers ab (laut Polizei war die Frau zur Tatzeit alkoholisi­ert). Zivile Beamte gaben an, der Verdächtig­e habe der Frau bereits das T-Shirt herunterge­rissen gehabt. (m. s.)

Newspapers in German

Newspapers from Austria