Nach Tod des Sohnes: Doch Geld für Mutter?
Höchstgericht widerspricht den beiden Vorinstanzen.
Wien. Nach dem Tod eines 19-Jährigen im Spital sah es zunächst so aus, als würde die Mutter keine Chance mehr auf Trauerschmerzengeld haben, weil sie dieses nicht schnell genug eingefordert hatte. Aber nun bekommt die Mutter nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs ( OGH) doch noch eine Chance.
Der junge Mann hatte bei einer Rauferei einen Oberarmbruch erlitten. Im Spital musste er operiert werden. Danach stieg seine Körpertemperatur stark an. Eine Turnusärztin gab die Anweisung, eine erst für später vorgesehene Infusion vorzuziehen. Tatsächlich ging das Fieber zurück. Doch bald darauf verstarb der Mann an einer Schmerzmittelvergiftung.
Ein Strafverfahren gegen Anästhesistin und Anästhesiepfleger wurde geführt, endete aber ohne Verurteilung. Die Mutter verlangte nun zivilrechtlich Trauerschmerzengeld vom Spital und der damals diensthabenden Turnusärztin, weil sie es verabsäumt habe, Informationen vom Fach- oder Oberarzt einzuholen. Zwei Instanzen wiesen dieses Ansinnen aber wegen Verjährung ab. Denn die Mutter hatte schon vor mehr als drei Jahren ein Aufforderungsschreiben geschickt.
Erst später klar, was geschah
Die Mutter betonte, erst im Zuge des Strafverfahrens gegen die Anästhesistin erfahren zu haben, was genau passiert war und welche Verantwortung die Turnusärztin hatte. Auch der OGH (8 Ob 54/17z) erklärte, dass erst nach einem späteren Ergänzungsgutachten die Zusammenhänge klar gewesen seien. Der Fall ist daher nicht verjährt. Die Unterinstanz muss nun neu entscheiden.