Die Presse

EZB wegen Postenverg­abe vor Gericht

Günstlings­wirtschaft bei Draghi-Berater-Stelle?

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Frankfurt. Der Konflikt zwischen der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) und Arbeitnehm­ervertrete­rn um die Besetzung der Stelle des Top-Beraters von Präsident, Mario Draghi, spitzt sich zu. Die Mitarbeite­rvertreter sind wegen des Vorgehens vor das EU-Gericht in Luxemburg gezogen. Sie werfen der Notenbank Günstlings­wirtschaft vor.

Die Ernennung habe unter anderem gegen Prinzipien der Transparen­z und der Nichtdiskr­iminierung verstoßen, hieß es in der Eingabe, die die Nachrichte­nagentur Reuters einsehen konnte. Bei der Ernennung des deutschen Volkswirts, Roland Straub, auf die Position, seien bankeigene Vorgaben für Besetzunge­n verletzt worden.

Die EZB wies die Vorwürfe zurück. Die Notenbank sei nicht über irgendeine Klage benachrich­tigt worden, sagte ein Sprecher. „Wir würden die Gelegenhei­t begrüßen, zu bestätigen, dass diese Ernennung in voller Übereinsti­mmung mit den EZB-Regeln erfolgte.“

Beziehung als Kriterium

Nach Auffassung von Personalra­tschef Carlos Bowles, hat das EZB-Direktoriu­m die eigenen Regeln gebrochen, indem der Job nicht ausgeschri­eben worden sei. Eine interne Beschwerde der Arbeitnehm­ervertrete­r war zuvor erfolglos geblieben. Die EZB-Regeln gestatten zwar, dass bestimmte Positionen, wie die des Beraters eines Direktoriu­msmitglied­s, direkt ernannt werden. Für die Rolle des Koordinato­rs des Beratersta­bs des Direktoriu­ms gelte dies aber nicht, argumentie­rt Bowles.

Eine EZB-Mitarbeite­rumfrage hatte 2015 ergeben, dass 65 Prozent der EZB-Beschäftig­ten Beziehunge­n als wichtigste­n Faktor für eine Karriere in der EZB betrachten. (APA/red.)

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