EZB wegen Postenvergabe vor Gericht
Günstlingswirtschaft bei Draghi-Berater-Stelle?
Frankfurt. Der Konflikt zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und Arbeitnehmervertretern um die Besetzung der Stelle des Top-Beraters von Präsident, Mario Draghi, spitzt sich zu. Die Mitarbeitervertreter sind wegen des Vorgehens vor das EU-Gericht in Luxemburg gezogen. Sie werfen der Notenbank Günstlingswirtschaft vor.
Die Ernennung habe unter anderem gegen Prinzipien der Transparenz und der Nichtdiskriminierung verstoßen, hieß es in der Eingabe, die die Nachrichtenagentur Reuters einsehen konnte. Bei der Ernennung des deutschen Volkswirts, Roland Straub, auf die Position, seien bankeigene Vorgaben für Besetzungen verletzt worden.
Die EZB wies die Vorwürfe zurück. Die Notenbank sei nicht über irgendeine Klage benachrichtigt worden, sagte ein Sprecher. „Wir würden die Gelegenheit begrüßen, zu bestätigen, dass diese Ernennung in voller Übereinstimmung mit den EZB-Regeln erfolgte.“
Beziehung als Kriterium
Nach Auffassung von Personalratschef Carlos Bowles, hat das EZB-Direktorium die eigenen Regeln gebrochen, indem der Job nicht ausgeschrieben worden sei. Eine interne Beschwerde der Arbeitnehmervertreter war zuvor erfolglos geblieben. Die EZB-Regeln gestatten zwar, dass bestimmte Positionen, wie die des Beraters eines Direktoriumsmitglieds, direkt ernannt werden. Für die Rolle des Koordinators des Beraterstabs des Direktoriums gelte dies aber nicht, argumentiert Bowles.
Eine EZB-Mitarbeiterumfrage hatte 2015 ergeben, dass 65 Prozent der EZB-Beschäftigten Beziehungen als wichtigsten Faktor für eine Karriere in der EZB betrachten. (APA/red.)