Cum-Cum-Trick: Banken drohen Nachzahlungen
Das – bisher legale – Umgehen der Kapitalertragssteuer gilt nun als illegal.
Frankfurt. Den deutschen Banken drohen millionenschwere Nachforderungen der Finanzbehörden wegen zweifelhafter Steuertricks mit Dividendenpapieren. Das deutsche Finanzministerium hält die unter dem Schlagwort „Cum-Cum“bekannten Geschäfte nun in den meisten Fällen für rechtswidrig, wie es in einem Erlass klarstellte. Das rief die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan.
Sie will in einem Fragebogen von allen 1600 deutschen Instituten bis zum 20. Oktober wissen, welche Belastungen sie daraus noch erwarten. Die Behörde spricht auch von möglichen Strafzahlungen, die auf die Geldhäuser zukommen könnten. Zumindest würden Strafzinsen für die Jahre 2013 bis 2015 fällig.
Die Finanzaufsicht will offenbar vermeiden, dass kleinere Banken unter der Belastung ins Wanken kommen, ohne dass sie es merken. „Die BaFin möchte sich ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben“, heißt es in der Mitteilung. Im Streit um ähnliche Steuertricks („Cum-Ex“) mit Aktien war die kleine Maple Bank wegen dreistelliger Millionenforderungen der Finanzbehörden zusammengebrochen.
Die „Cum-Cum“-Transaktionen rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens galten bisher – anders als „Cum-Ex“– meist als legales Steuerschlupfloch. Dabei reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Stichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück, als „Belohnung“erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Bei „Cum-Ex“kassierten Investoren dagegen doppelt Kapitalertragssteuer, die nur einmal gezahlt worden war. (Reuters)