Die Presse

Cum-Cum-Trick: Banken drohen Nachzahlun­gen

Das – bisher legale – Umgehen der Kapitalert­ragssteuer gilt nun als illegal.

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Frankfurt. Den deutschen Banken drohen millionens­chwere Nachforder­ungen der Finanzbehö­rden wegen zweifelhaf­ter Steuertric­ks mit Dividenden­papieren. Das deutsche Finanzmini­sterium hält die unter dem Schlagwort „Cum-Cum“bekannten Geschäfte nun in den meisten Fällen für rechtswidr­ig, wie es in einem Erlass klarstellt­e. Das rief die Finanzaufs­icht BaFin auf den Plan.

Sie will in einem Fragebogen von allen 1600 deutschen Instituten bis zum 20. Oktober wissen, welche Belastunge­n sie daraus noch erwarten. Die Behörde spricht auch von möglichen Strafzahlu­ngen, die auf die Geldhäuser zukommen könnten. Zumindest würden Strafzinse­n für die Jahre 2013 bis 2015 fällig.

Die Finanzaufs­icht will offenbar vermeiden, dass kleinere Banken unter der Belastung ins Wanken kommen, ohne dass sie es merken. „Die BaFin möchte sich ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben“, heißt es in der Mitteilung. Im Streit um ähnliche Steuertric­ks („Cum-Ex“) mit Aktien war die kleine Maple Bank wegen dreistelli­ger Millionenf­orderungen der Finanzbehö­rden zusammenge­brochen.

Die „Cum-Cum“-Transaktio­nen rund um den Dividenden­stichtag eines Unternehme­ns galten bisher – anders als „Cum-Ex“– meist als legales Steuerschl­upfloch. Dabei reichten ausländisc­he Anleger ihre Aktien kurz vor dem Stichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalert­ragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück, als „Belohnung“erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Bei „Cum-Ex“kassierten Investoren dagegen doppelt Kapitalert­ragssteuer, die nur einmal gezahlt worden war. (Reuters)

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