Rüge wegen „Monopols“
EU-Klage. Österreich wird wegen freihändiger Auftragsvergabe an die Staatsdruckerei gemahnt.
Brüssel/Luxemburg. Hat Österreich gegen EU-Recht verstoßen? Aufträge an die private Staatsdruckerei für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und andere Dokumente, die eine Geheimhaltung oder die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften erfordern, werden nämlich ohne Vergabeverfahren direkt vergeben. Ja, sagt also EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag.
Gleichzeitig trat sie dafür ein, die Klage der EU-Kommission in diesem Fall zurückzuweisen, weil der Wert des konkreten Auftrags (zum Druck von PyrotechnikAusweisen) mit 56.000 Euro zu niedrig sei und den Schwellenwert der Vergaberichtlinie für öffentliche Dienstleistungsaufträge deutlich unterschreite.
Die EU-Kommission hat Österreich nicht nur einen Verstoß wegen der freihändigen Auftrags- vergabe vorgeworfen und eine Vertragsverletzungsklage erhoben. Ein Verstoß liege zudem darin, so die EU-Kommission, dass nach österreichischem Recht öffentliche Auftraggeber verpflichtet seien, derartige Aufträge ausschließlich der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH, einem Privatunternehmen, zu erteilen.
Der EuGH hat zwar die Klage abgewiesen, eine Rüge muss sich Österreich dennoch gefallen lassen: Es bestehe keine sicherheitspolitische Rechtfertigung für die kategorische Weigerung Österreichs, neben seinem „historischen“Dienstleister Staatsdruckerei auch andere Unternehmen als Auftragnehmer in Erwägung zu ziehen, heißt es im Schlussantrag. Die Republik soll ihre Kosten sowie drei Viertel der Kosten der EU tragen. Das Urteil dürfte in einigen Monaten erfolgen. In vier von fünf Fällen folgt es dem Schlussantrag. (red.)