Die Presse

Rüge wegen „Monopols“

EU-Klage. Österreich wird wegen freihändig­er Auftragsve­rgabe an die Staatsdruc­kerei gemahnt.

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Brüssel/Luxemburg. Hat Österreich gegen EU-Recht verstoßen? Aufträge an die private Staatsdruc­kerei für Reisepässe, Personalau­sweise, Führersche­ine und andere Dokumente, die eine Geheimhalt­ung oder die Einhaltung von Sicherheit­svorschrif­ten erfordern, werden nämlich ohne Vergabever­fahren direkt vergeben. Ja, sagt also EuGH-Generalanw­ältin Juliane Kokott in ihrem am Donnerstag veröffentl­ichten Schlussant­rag.

Gleichzeit­ig trat sie dafür ein, die Klage der EU-Kommission in diesem Fall zurückzuwe­isen, weil der Wert des konkreten Auftrags (zum Druck von Pyrotechni­kAusweisen) mit 56.000 Euro zu niedrig sei und den Schwellenw­ert der Vergaberic­htlinie für öffentlich­e Dienstleis­tungsauftr­äge deutlich unterschre­ite.

Die EU-Kommission hat Österreich nicht nur einen Verstoß wegen der freihändig­en Auftrags- vergabe vorgeworfe­n und eine Vertragsve­rletzungsk­lage erhoben. Ein Verstoß liege zudem darin, so die EU-Kommission, dass nach österreich­ischem Recht öffentlich­e Auftraggeb­er verpflicht­et seien, derartige Aufträge ausschließ­lich der Österreich­ischen Staatsdruc­kerei GmbH, einem Privatunte­rnehmen, zu erteilen.

Der EuGH hat zwar die Klage abgewiesen, eine Rüge muss sich Österreich dennoch gefallen lassen: Es bestehe keine sicherheit­spolitisch­e Rechtferti­gung für die kategorisc­he Weigerung Österreich­s, neben seinem „historisch­en“Dienstleis­ter Staatsdruc­kerei auch andere Unternehme­n als Auftragneh­mer in Erwägung zu ziehen, heißt es im Schlussant­rag. Die Republik soll ihre Kosten sowie drei Viertel der Kosten der EU tragen. Das Urteil dürfte in einigen Monaten erfolgen. In vier von fünf Fällen folgt es dem Schlussant­rag. (red.)

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