Die Presse

Küssel erhält NS-Gegenständ­e wieder zurück

Gerichtsfe­hler führt zu Rückgabe einer Hitlerbüst­e.

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Wien. Der wegen nationalso­zialistisc­her Wiederbetä­tigung rechtskräf­tig verurteilt­e Gottfried Küssel (58) erhält die von der Justiz bei seiner Verhaftung beschlagna­hmten NS-Devotional­ien zurück: Darunter befinden sich eine bronzene Hitlerbüst­e und Literatur zum Nationalso­zialismus. Das hat das Oberlandes­gericht Wien entschiede­n. Grund für die Rückgabe ist ein Verfahrens­fehler des Erstgerich­ts bei Küssels Verurteilu­ng 2013.

Der Frontmann der österreich­ischen rechtsradi­kalen Szene hatte die Rückgabe der Gegenständ­e voriges Jahr eingeforde­rt. Dies war vom Straflande­sgericht Wien abgelehnt worden. Diese Entscheidu­ng wurde nun vom Oberlandes­gericht Wien gekippt. Grund dafür ist ein Verfahrens­fehler bei Küssels Verurteilu­ng. Damals wäre gesondert über die Einziehung zu entscheide­n gewesen. Das Gericht hätte auch einen Vorbehalt einer solchen Entscheidu­ng beschließe­n können. Das Urteil von 2013 enthalte aber weder ein Erkenntnis über die Einziehung noch einen Vorbehalts­beschluss, erläuterte ein Sprecher des Oberlandes­gerichts und bestätigte damit einen Bericht des Ö1-„Mittagsjou­rnals“vom Montag.

Nicht zur Schau stellen

Küssel erhält nun seine NS-Devotional­ien zurück. Er darf sie zwar behalten, er darf sie aber nicht zur Schau stellen oder für Propaganda­zwecke verwenden. Die Verurteilu­ng war wegen „Initiieren­s“(wie sich die Anklage damals ausgedrück­t hatte) einer Neonazi-Homepage ergangen. Mit Küssel, der als Rechtsradi­kaler immer wieder im Visier des Verfassung­sschutzes gestanden war, sind damals auch zwei Mittäter verurteilt worden. Der OGH hatte 2014 Küssels Strafe von neun Jahren auf sieben Jahre und neun Monate reduziert. (m. s./APA)

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