Küssel erhält NS-Gegenstände wieder zurück
Gerichtsfehler führt zu Rückgabe einer Hitlerbüste.
Wien. Der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilte Gottfried Küssel (58) erhält die von der Justiz bei seiner Verhaftung beschlagnahmten NS-Devotionalien zurück: Darunter befinden sich eine bronzene Hitlerbüste und Literatur zum Nationalsozialismus. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden. Grund für die Rückgabe ist ein Verfahrensfehler des Erstgerichts bei Küssels Verurteilung 2013.
Der Frontmann der österreichischen rechtsradikalen Szene hatte die Rückgabe der Gegenstände voriges Jahr eingefordert. Dies war vom Straflandesgericht Wien abgelehnt worden. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Wien gekippt. Grund dafür ist ein Verfahrensfehler bei Küssels Verurteilung. Damals wäre gesondert über die Einziehung zu entscheiden gewesen. Das Gericht hätte auch einen Vorbehalt einer solchen Entscheidung beschließen können. Das Urteil von 2013 enthalte aber weder ein Erkenntnis über die Einziehung noch einen Vorbehaltsbeschluss, erläuterte ein Sprecher des Oberlandesgerichts und bestätigte damit einen Bericht des Ö1-„Mittagsjournals“vom Montag.
Nicht zur Schau stellen
Küssel erhält nun seine NS-Devotionalien zurück. Er darf sie zwar behalten, er darf sie aber nicht zur Schau stellen oder für Propagandazwecke verwenden. Die Verurteilung war wegen „Initiierens“(wie sich die Anklage damals ausgedrückt hatte) einer Neonazi-Homepage ergangen. Mit Küssel, der als Rechtsradikaler immer wieder im Visier des Verfassungsschutzes gestanden war, sind damals auch zwei Mittäter verurteilt worden. Der OGH hatte 2014 Küssels Strafe von neun Jahren auf sieben Jahre und neun Monate reduziert. (m. s./APA)