Die Presse

Kollektivv­ertrag im Handel neu

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Österreich. Nach dreieinhal­b Jahren Verhandlun­gen bekommen die 400.000 Angestellt­en im Einzel-, Groß- und Kfz-Handel einen neuen Kollektivv­ertrag. Berufseins­teiger verdienen künftig mehr, dafür wird die Einkommens­kurve insgesamt flacher. Älteren Beschäftig­ten werden in Zukunft weniger Vordienstz­eiten angerechne­t, wodurch sie leistbarer werden sollen.

In Kraft wird der neue Kollektivv­ertrag mit 1. Dezember 2017 treten. Die Firmen haben vier Jahre Zeit, bis Dezember 2021, um das neue Gehaltssys­tem umzusetzen. Ein Umstieg muss immer mit der gesamten Belegschaf­t erfolgen, nicht nur mit Teilen. Das Mindestgru­ndgehalt für Angestellt­e mit Lehrabschl­uss beträgt künftig 1600 Euro brutto im Monat. Bei Frauen werden Karenzzeit­en nicht mehr nur für die Gehaltsein­stufung angerechne­t, sondern auch bei Vorrückung­en.

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