Die Presse

Recht auf Kindergart­en

Forderung. Ab dem ersten Geburtstag soll es auf einen Kindergart­enplatz einen Rechtsansp­ruch geben.

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Wien. In Sonntagsre­den wird der Kindergart­en immer wichtiger – nun wäre ein guter Zeitpunkt, den Ankündigun­gen auch tatsächlic­h Taten folgen zu lassen, denn bald laufen die 15a-Vereinbaru­ngen zwischen Bund und Ländern im Kindergart­enbereich aus. So sehen es die Neos und fordern weiter reichende Änderungen im Kindergart­en.

Sie wünschen sich unter anderem einen Rechtsansp­ruch auf einen Kindergart­enplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Ein solcher soll beschlosse­n und ab dem Jahr 2025 wirksam werden. Derzeit sei man davon, jedem Kind einen Platz garantiere­n zu können, „noch extrem weit weg“, sagt Neos-Familiensp­recher Michael Bernhard im Gespräch mit der „Presse“. Man müsse sich aber ein ambitionie­rtes Ziel setzen. Bis 2025 sei das machbar.

Wunsch: Keine Schließtag­e

Derzeit wird an einem neuen aufgabenor­ientierten Finanzausg­leich – inklusive gewisser Zielvorgab­en – im Kindergart­enbereich gebastelt. Konkrete Vorgaben brauche es laut Bernhard vor allem in puncto Schließtag­e und Öffnungsze­iten der Kindergart­en. Derzeit sei die diesbezügl­iche Situation vor allem am Land „eine Katastroph­e“.

Schließtag­e soll es abgesehen von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine geben. „Ein Kindergart­en hat nicht zu schließen“, so Bernhard. Geöffnet sollen alle Kindergärt­en mindestens von sieben bis 18 Uhr sein, so der Wunsch der Neos.

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