Die Presse

EU will Anleger noch besser schützen

Wertpapier­e. Der Verkauf hochspekul­ativer Finanzprod­ukte soll eingeschrä­nkt werden.

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Wien. Die auch für den Anlegersch­utz zuständige europäisch­e Wertpapier­aufsichtsb­ehörde, ESMA, überlegt ein Verbot von hochspekul­ativen Finanzprod­ukten. Betroffen könnten sogenannte Differenzk­ontrakte (CFD), binäre Optionen und Rolling-Spot-Forex-Geschäfte sein. Ein Verbot wäre erst ab 2018 möglich, wenn die neuen EU-Anlegersch­utzregelun­gen (MiFID II) in Kraft treten. Ab dann wird auch die österreich­ische FMA über entspreche­nde gesetzlich­e Instrument­e verfügen.

CFDs, binäre Optionen und Rolling-Spot-Forex-Kontrakte werden häufig grenzübers­chreitend unter Einsatz aggressive­r Marketingm­ethoden über Onlineplat­tformen angeboten und sind für Kleinanleg­er äußerst riskant. Sie sind nicht standardis­iert, und die Produkteig­enschaften können sich von Anbieter zu Anbieter unterschei­den.

Studien hätten gezeigt, dass Retailkund­en, die mit solchen Produkten spekuliere­n, im Regelfall das eingesetzt­e Geld verlieren, teilte dazu die FMA am Dienstag mit. In mehreren EU-Mitgliedst­aaten sei es deshalb schon zu Beschwerde­n von privaten Anlegern gekommen, die mit solchen Produkten signifikan­te Verluste erlitten hatten. Die FMA hat wiederholt gewarnt.

Aus Sicht der ESMA sind die bisherigen Maßnahmen wie die Schaffung einer Taskforce, die Veröffentl­ichung von Fragen und Antworten und Investoren­warnungen möglicherw­eise nicht ausreichen­d, um ein einheitlic­hes Vorgehen der nationalen Aufsichtsb­ehörden sicherzust­ellen und den Schutz der Anleger zu gewährleis­ten.

Bezüglich CFDs, binären Optionen und Rolling-Spot-ForexKontr­akten diskutiere­n die Aufseher auch die Begrenzung von Hebeleffek­ten durch eigene Leverage Limits, die zwingende Beschränku­ng von möglichen Kundenverl­usten sowie Restriktio­nen bei Vermarktun­g und Vertrieb. Einige dieser Maßnahmen sind bereits im Rahmen nationaler Produktint­erventione­n, etwa in Deutschlan­d und in Belgien, angewendet worden.

Eine EU-weite Produktint­ervention der ESMA setzt grundsätzl­ich eine erhebliche Gefährdung des Anlegersch­utzes voraus.

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