Ungarn greift nach Hospiz
Kirche. Schönborn verteidigt alleinige Eigentumsansprüche am Pilgerhospiz. Budapest setzt eine Kommission ein.
Ungarns Regierung erhe\t Ansprüche auf das Österreichische Hospiz in Jerusalem. Kardinal Christoph Schön\orn wehrt a\.
Budapest/Wien. Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban´ will Ansprüche auf das Österreichische Hospiz zur Heiligen Familie in Jerusalem geltend machen. Sie hat eine Kommission eingesetzt, die Möglichkeiten eines Eigenerwerbs durch den ungarischen Staat ausloten soll. In der k. u. k. Zeit ist die Pilgerstätte auch „österreichisch-ungarische Hospiz“genannt worden.
Kardinal Christoph Schönborn hat auf die ungarischen Avancen reagiert und derartige Ansprüche zurückgewiesen: „Seit 1895 hat der Erzbischof von Wien kraft Ent- scheidung des Heiligen Stuhls die alleinigen Eigentumsrechte und somit die Verantwortung für das Österreichische Hospiz in Jerusalem.“Er wies gegenüber der Kathpress auch darauf hin, dass der ungarische Regierungsbeschluss einseitig erfolgte und nicht mit dem Erzbischof von Wien akkordiert gewesen sei.
Eine ähnliche Ansicht vertrat Markus Bugnyar, der Rektor des Hospizes, in einem Interview mit der „Tagespost“: „Aus unserem Hausarchiv geht eindeutig hervor, dass seit 1895 die alleinige Verantwortung und Eigentümerschaft beim jeweiligen Erzbischof von Wien liegt.“Es sei allerdings richtig, dass einige Detailfragen noch im Dunkel mancher Archive ruhen könnten, „auf die wir bislang keinen Zugriff hatten“, räumte der Rektor ein. Das Hospiz war nach dem Ersten Weltkrieg enteignet worden und fiel erst 1985 wieder dem Erzbischof von Wien zu.
Zubau als Auslöser?
Auf dem Grundstück des Hospizes in Ostjerusalem ist eine bauliche Erweiterung geplant. Da eine enge Kooperation mit der ungarischen Kirche besteht, wurde auch ein möglicher Beitrag aus Ungarn angedacht. Ungarische Gläubige nutzen das Haus nämlich seit der Wende ebenso wie österreichische. Diese Gespräche, so Bugnyar, seien aber „nicht vor dem Hintergrund etwaiger historischer Rechtsansprüche auf Eigentumsanteile, sondern auf Basis einer freundschaftlichen Kooperation“geführt worden.
Allerdings, so wird nun in Wien vermutet, haben diese Überlegungen möglicherweise auf ungarischer Seite eine Debatte über Eigentumsansprüche aus der k. u. k. Zeit ausgelöst. (wb)