Die Presse

Ungarn greift nach Hospiz

Kirche. Schönborn verteidigt alleinige Eigentumsa­nsprüche am Pilgerhosp­iz. Budapest setzt eine Kommission ein.

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Ungarns Regierung erhe\t Ansprüche auf das Österreich­ische Hospiz in Jerusalem. Kardinal Christoph Schön\orn wehrt a\.

Budapest/Wien. Die ungarische Regierung unter Ministerpr­äsident Viktor Orban´ will Ansprüche auf das Österreich­ische Hospiz zur Heiligen Familie in Jerusalem geltend machen. Sie hat eine Kommission eingesetzt, die Möglichkei­ten eines Eigenerwer­bs durch den ungarische­n Staat ausloten soll. In der k. u. k. Zeit ist die Pilgerstät­te auch „österreich­isch-ungarische Hospiz“genannt worden.

Kardinal Christoph Schönborn hat auf die ungarische­n Avancen reagiert und derartige Ansprüche zurückgewi­esen: „Seit 1895 hat der Erzbischof von Wien kraft Ent- scheidung des Heiligen Stuhls die alleinigen Eigentumsr­echte und somit die Verantwort­ung für das Österreich­ische Hospiz in Jerusalem.“Er wies gegenüber der Kathpress auch darauf hin, dass der ungarische Regierungs­beschluss einseitig erfolgte und nicht mit dem Erzbischof von Wien akkordiert gewesen sei.

Eine ähnliche Ansicht vertrat Markus Bugnyar, der Rektor des Hospizes, in einem Interview mit der „Tagespost“: „Aus unserem Hausarchiv geht eindeutig hervor, dass seit 1895 die alleinige Verantwort­ung und Eigentümer­schaft beim jeweiligen Erzbischof von Wien liegt.“Es sei allerdings richtig, dass einige Detailfrag­en noch im Dunkel mancher Archive ruhen könnten, „auf die wir bislang keinen Zugriff hatten“, räumte der Rektor ein. Das Hospiz war nach dem Ersten Weltkrieg enteignet worden und fiel erst 1985 wieder dem Erzbischof von Wien zu.

Zubau als Auslöser?

Auf dem Grundstück des Hospizes in Ostjerusal­em ist eine bauliche Erweiterun­g geplant. Da eine enge Kooperatio­n mit der ungarische­n Kirche besteht, wurde auch ein möglicher Beitrag aus Ungarn angedacht. Ungarische Gläubige nutzen das Haus nämlich seit der Wende ebenso wie österreich­ische. Diese Gespräche, so Bugnyar, seien aber „nicht vor dem Hintergrun­d etwaiger historisch­er Rechtsansp­rüche auf Eigentumsa­nteile, sondern auf Basis einer freundscha­ftlichen Kooperatio­n“geführt worden.

Allerdings, so wird nun in Wien vermutet, haben diese Überlegung­en möglicherw­eise auf ungarische­r Seite eine Debatte über Eigentumsa­nsprüche aus der k. u. k. Zeit ausgelöst. (wb)

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