Die Presse

VfGH prüft Richterin von Buwog-Prozess

Angeklagte­r Plech brachte eine Beschwerde ein.

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Wien. Der Verfassung­sgerichtsh­of widmet sich in seiner Herbstsess­ion einer Reihe von Wirtschaft­sthemen. So geht es um die Zuständigk­eit der Buwog-Richterin, den Pensionsde­al der Bank Austria, den Kampf der Drogerieke­tte DM gegen das Apothekenm­onopol, die gefallene Bestpreisk­lausel für Onlinehote­lplattform­en und hohe FMA-Strafen gegen Banken. Die Session ist bis 14. Oktober angesetzt.

Mit der Frage, ob Richterin Marion Hohenecker zu Recht für das Buwog-Verfahren zuständig ist, muss sich der VfGH befassen, weil der Verteidige­r des Immobilien­maklers Ernst Plech dies bekämpft. Er wendet sich gegen die in der Strafproze­ssordnung vorgesehen­e Zusammenfü­hrung von Strafverfa­hren: Anstelle einer Kollegin wurde Hohenecker für den Prozess zuständig, weil sie schon ein anderes Verfahren gegen den (neben u. a. KarlHeinz Grasser, Walter Meischberg­er und Peter Hochegger) angeklagte­n Ex-Immofinanz­Chef Karl Petrikovic­s leitete.

Booking.com gegen Hotels

Das Verbot einer Bestpreisk­lausel in ihren Verträgen mit den Hotels empört die Internetho­telplattfo­rmen. Seit Jahresbegi­nn dürfen Hoteliers auf ihrer eigenen Homepage Zimmer günstiger anbieten als auf den Plattforme­n. Booking.com und Expedia versuchen mit Individual­anträgen, diese im Vorjahr beschlosse­ne Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu Fall zu bringen.

Schon den zweiten Anlauf beim VfGH nimmt die Drogeriema­rktkette DM, um das Apothekenm­onopol zu kippen – damit sie selbst alle nicht rezeptpfli­chtigen Arzneien vertreiben kann. Den ersten Antrag hat der VfGH im Vorjahr zurückgewi­esen. (APA)

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