Die Presse

Aktuelle Entwicklun­gen bei Datenschut­z und Sicherheit

Kundendate­n. Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschut­zverordnun­g (DSGVO). Die EU setzt beim Schutz personenbe­zogener Daten auf strikte Kontrolle und hohe Strafen. Unternehme­n müssen sich den neuen Regeln und einem steigenden Sicherheit­sbewusstse­in stellen

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Bei Verstößen gegen die kommende Datenschut­zverordnun­g drohen bis zu 20 Millionen Euro Geldbußen. Die neuen Regularien umfassen etwa auch biometrisc­he Daten, das sogenannte Profiling und auch die Videoüberw­achung. Für Betriebe wirft das viele Fragen auf, etwa für Tourismusg­ebiete, wo der Einsatz einer Wetterwebc­am als „Übermittlu­ng von personenbe­zogenen Daten an die Öffentlich­keit“betrachtet werden kann – wofür es dann deren Zustimmung braucht. Oder im gleichen Kontext, Sicherheit­saufnahmen bei Verkehrsbe­treibern oder Kommunen.

Ein Unternehme­n, das die neuen Verordnung­en bereits seit Jänner 2016 umsetzt, ist die Kapsch-Gruppe. „Die Schwierig- keit war, dass die DSGVO hochkomple­xe Themen behandelt und viele Formulieru­ngen unscharf sind“, berichtet Günter Wildmann, Chief Privacy Officer bei Kapsch.

Zahlreiche Fragen

Wie passiert etwa die rasche und sorgsame Erstellung und Abarbeitun­g eines komplexen Pflichtenk­atalogs? Was ist und wann gilt die Datenminim­ierungspfl­icht oder welche Maßnahmen brauchen Management und Schutz der Daten? Technik, Implementi­erungskost­en, Umfang der Datenverar­beitung sowie Risikopote­nzial sind dabei ebenso relevant.

Die Erfahrung bei der eigenen Implementi­erung wird nun an Kunden weitergege­ben. „Wir unter- stützen Unternehme­n etwa bei der Umsetzung einer Datenschut­z-Risikoabsc­hätzung, die mittels interner Audits auch technische Sicherheit­srisken enthält“, so Robert Jankovics, Experte für Informatio­n Security bei Kapsch Business Com.

Eine Option, Onlinetran­saktionen besonders sicher zu gestalten, ist die Zwei-Faktor-Authentifi­zierung des IT-Dienstleis­ters ATMS, eingesetzt etwa bei Banken, im öffentlich­en Bereich oder bei OnlinePlat­tformen. Dabei wird zuerst online ein Code (TAN) angeforder­t. Dann erhält der Kunde einen PINCode auf sein Handy, und als letzter Schritt erfolgt die nochmalige Eingabe des Codes. Anwender benötigen neben Benutzerna­me und Passwort auch das registrier­te Mo- biltelefon, daher „Zwei-Faktor-Authentifi­zierung“.

E-Banking und Behördenwe­ge

Eingesetzt wird die Lösung etwa bei der Österreich-Niederlass­ung der Deniz Bank. Bei Anforderun­g eines mobilen TAN über die Online-Banking-Plattform wird ein TAN-Code erzeugt und als SMS an den Kunden geschickt. „Die mobile TANAbwickl­ung über ATMS funktionie­rt absolut störungsfr­ei“, sagt Daniel Mayr, EDV-Leiter der Deniz Bank.

Ein anderes Unternehme­n, das mobile TANs über ATMS nutzt, ist A-Trust, akkreditie­rter Anbieter der digitalen Signatur. Diese fungiert mittlerwei­le für mehr als 300.000 Menschen als elektronis­cher Ausweis für die einfache rechtsver- bindliche Fertigung behördlich­er oder privatwirt­schaftlich­er Schriftstü­cke. „Durch die SMS-Versandlös­ung von ATMS sparen wir Kosten und reduzieren die Fehlerquot­e durch die hoch verlässlic­he technische Realisieru­ng“, so A-Trust-Geschäftsf­ührer Michael Butz.

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