R Recht spricht
Macht vor Behörden nicht halt. Großbritannien plant den kann man sich schon online scheiden lassen.
nannte Prison and Courts Bill, im House of Commons derzeit bearbeitet wird.
„Roboter-Anwalt“ist beliebt
Doch zurück zu Österreich. Im zweiten Teil der Lexisnexis-Studie wurden 500 Österreicher und 400 Juristen über ihre Einschätzung zu computergenerierten juristischen Dienstleistungen („Roboter-Anwälte“) befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einschätzungen der beiden Gruppen doch deutlich divergieren (siehe Grafik). 95 Prozent der Juristen glauben, der vermutete Preisvorteil sei für die meisten der Hauptgrund, sich für einen Roboter-Anwalt zu entscheiden. Dabei geben nur 75 Prozent der Nicht-Juristen das Motiv als ausschlaggebend an.
Wichtig ist für über 50 Prozent, dass der Roboter-Anwalt keine Ei- geninteressen verfolgt, also etwa aus einer langen Prozessführung keinen Profit schlagen könne. Dass dieses Argument für die Rechtsuchenden so wichtig sein kann, haben die Vertreter der Rechtsbranche nach der Umfrage nicht bedacht. Knapp 78 Prozent hielten diesen Punkt für irrelevant.
Und in welchen Belangen würden sich die Studienteilnehmer an den Computer-Anwalt wenden? In erster Linie, um eine Entschädigung oder eine Preisreduktion zu erzielen, sagen die Befragten. 45 Prozent würden computergenerierte Beratung nutzen, um Antwort auf miet- und wohnrechtliche Fragen zu bekommen. Und am dritthäufigsten gaben die Teilnehmer an, digital gerne Unterstützung bei der Vertragserrichtung oder Vertragsüberprüfung bekommen zu wollen.