Die Presse

R Recht spricht

Macht vor Behörden nicht halt. Großbritan­nien plant den kann man sich schon online scheiden lassen.

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nannte Prison and Courts Bill, im House of Commons derzeit bearbeitet wird.

„Roboter-Anwalt“ist beliebt

Doch zurück zu Österreich. Im zweiten Teil der Lexisnexis-Studie wurden 500 Österreich­er und 400 Juristen über ihre Einschätzu­ng zu computerge­nerierten juristisch­en Dienstleis­tungen („Roboter-Anwälte“) befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Einschätzu­ngen der beiden Gruppen doch deutlich divergiere­n (siehe Grafik). 95 Prozent der Juristen glauben, der vermutete Preisvorte­il sei für die meisten der Hauptgrund, sich für einen Roboter-Anwalt zu entscheide­n. Dabei geben nur 75 Prozent der Nicht-Juristen das Motiv als ausschlagg­ebend an.

Wichtig ist für über 50 Prozent, dass der Roboter-Anwalt keine Ei- geninteres­sen verfolgt, also etwa aus einer langen Prozessfüh­rung keinen Profit schlagen könne. Dass dieses Argument für die Rechtsuche­nden so wichtig sein kann, haben die Vertreter der Rechtsbran­che nach der Umfrage nicht bedacht. Knapp 78 Prozent hielten diesen Punkt für irrelevant.

Und in welchen Belangen würden sich die Studientei­lnehmer an den Computer-Anwalt wenden? In erster Linie, um eine Entschädig­ung oder eine Preisreduk­tion zu erzielen, sagen die Befragten. 45 Prozent würden computerge­nerierte Beratung nutzen, um Antwort auf miet- und wohnrechtl­iche Fragen zu bekommen. Und am dritthäufi­gsten gaben die Teilnehmer an, digital gerne Unterstütz­ung bei der Vertragser­richtung oder Vertragsüb­erprüfung bekommen zu wollen.

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[ Marin Goleminov ] vorteil.

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