Die Presse

Die neuen Geldwäsche­regeln sorgen bei vielen Gewerbetre­ibenden für Verärgerun­g

Geldwäsche. Juweliere, Kürschner, Auto- und Antiquität­enhändler – sie alle haben nach den neuen Geldwäsche­vorschrift­en viele Pflichten zu erfüllen, wenn ihre Kunden mit Bargeld zahlen wollen.

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Ein Artikel in der 39. Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“(das ist die Zeitung der Wirtschaft­skammer Wien) hat bei vielen Gewerbetre­ibenden für Unruhe gesorgt. Der Text informiert Unternehme­r von den Neuerungen, welche die Vorschrift­en zur Verhinderu­ng von Geldwäsche und Terrorismu­sfinanzier­ung mit sich bringen. Offenbar kannten und kennen noch nicht alle Leser die neue Gesetzesla­ge und staunen über die vielen Pflichten, die sie seit Beginn 2017 zu erfüllen haben. Die verschärft­en Regelungen nehmen nämlich nicht nur Banken, Rechtsanwä­lte, Notare und Wirtschaft­sprüfer in die Pflicht, sondern auch andere Unternehme­n: Kürschner, Juweliere, Antiquität­en- oder Gebrauchtw­agenhändle­r etwa. Kurz gesagt: alle, die mit sogenannte­n hochwertig­en Gütern handeln.

Sie müssen die Anti-Geldwäsche-Maßnahmen durchführe­n und das auch nachweisen können. Genau das erbost den Wiener Kürschner Hans Wolensky: „Wieso muss ich auf einmal jedem Kunden, der bei mir einen Pelzmantel über 10.000 Euro kauft und bar zahlen will, mit Misstrauen begegnen? Früher habe ich Kunden nie gefragt, wie sie heißen.“Das allerdings müssen er und seine Kollegen in so einem Fall jedenfalls tun, sagt Rechtsanwa­lt Mathias Preuschl. „Zusätzlich muss sich ein Pelzhändle­r oder Juwelier auch einen Personalau­sweis oder einen Pass zeigen lassen, damit er sich davon überzeugen kann, dass die Person auch jene ist, die sie behauptet zu sein. Im Grunde müssten sie sich auch vergewisse­rn, dass der Käufer nicht eine politisch exponierte Person, deren Familienmi­tglied oder sonst eine ihm nahstehend­e Person ist. Denn dann treffen den Verkäufer noch erhöhte Sorgfaltsp­flichten.“

Wie investigat­iv muss ein Juwelier sein? Doch welchen Aufwand muss ein Unternehme­r neuerdings betreiben, um herauszufi­nden, ob sein Kunde eine sogenannte PEP (politisch exponierte Person) ist? „Wie soll ich das bitte feststelle­n? Muss ich jetzt jede Kundin fragen, ober sie eine Politikeri­n ist oder die Freundin von einem Politiker? Und darf ich mich auf die Aussage überhaupt verlassen? Wenn jemand kriminell ist, wird er nicht gerade zu mir ehrlich sein“, sagt Wolensky.

All diese Einwände seien durchaus berechtigt, sagt Preuschl. Der Gesetzgebe­r habe sich bei den Regelungen wenig überlegt und vieles nicht bedacht. Jedenfalls könne keine Behörde erwarten, dass die betroffene­n Gewerbetre­ibenden nun bei jedem barzahlend­en Kunden eine umfassende Recherche starten. „Eine Google-Abfrage ist in jedem Fall ausreichen­d, selbst wenn dabei auch nicht immer geklärt werden kann, ob man es mit einer PEP zu tun hat.“Ein Gemeindepo­litiker etwa lässt sich auch im Internet nicht immer finden, denn nicht jede Kommune nennt ihre Gemeinderä­te auf ihrer Homepage. Derzeit ist auch völlig unklar, wie die Einhaltung der neuen Vorschrift­en kontrollie­rt werden soll. Bisher hat Rechtsanwa­lt Preuschl noch von keinen Kontrollen erfahren. „Wie sollten die auch ablaufen? Am ehesten kann ich mir Schwerpunk­taktionen in bestimmten Branchen vorstellen.“

Werden Verstöße festgestel­lt, sind die Sanktionen allerdings empfindlic­h: Sie reichen von 20.000 bis fünf Millionen Euro.

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