Prozess gegen steirischen Arzt: Kinder zeigen nun Richter an
Gericht. Rechtliche Schritte nach Freispruch für Vater.
chiatrie deutlich besser bewertet wurden, stellen Frauenheilkunde und Geburtshilfe die Schlusslichter dar. Auch bei der Bewertung der fachärztlichen Ausbildung variieren die Bewertungen sehr stark, am deutlichsten zwischen Labormedizin (Schulnote 1,77) und Chirurgie (2,64).
„Wir sehen, dass die Qualität und Umsetzung eines guten Ausbildungskonzepts das Um und Auf sind. Darüber hinaus müssen gute Rahmenbedingungen für den Ausbildner geschaffen werden“, meint Kornhäusl. „Das bedeutet genügend Unterstützung durch die Leitung sowie ausreichend Zeit für die Ausbildungsaufgabe.“
Fast 40 Prozent gehen weg
Diese Maßnahmen seien vor allem deshalb notwendig, damit der Standort Österreich attraktiver gemacht und die „Ärzteflucht“eingedämmt wird. Denn aktuell liege die, wie es Kornhäusl nennt, „Gesamt-Drop-out-Quote“(gemeint sind sämtliche Absolventen eines Medizinstudiums, die nicht als Ärzte in Österreich arbeiten, also zumeist ins benachbarte Ausland wie etwa Deutschland und die Schweiz gehen oder einen Job in der Privatwirtschaft annehmen) bei 38,8 Prozent.
Diese Situation erfordere dringende Maßnahmen der Politik: „Arbeitsplätze sowohl im Spital als auch im niedergelassenen Bereich müssen wieder attraktiv gemacht und die Bürokratie muss abgebaut werden“, betont Kornhäusl. „Um ein hohes Niveau der Ausbildungsqualität zu garantieren, muss zudem die Finanzierung der verpflichtenden Lehrpraxis sichergestellt werden.“ Graz. Die vier Kinder eines oststeirischen Arztes, der vom Vorwurf des Quälens freigesprochen worden war, haben gegen den Richter und den Staatsanwalt Anzeige erstattet. Das berichtete nun der „Kurier“. Die drei Töchter und der Sohn haben demnach eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht. Wobei es sich um zwei getrennte Sachverhaltsdarstellungen handelt, die derzeit auf dem Postweg zur Korruptionsstaatsanwaltschaft sind. Eine Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf Richter Andreas Rom, die andere auf Staatsanwalt Christian Kroschl.
Bezüglich des Richters bitten die Töchter und der Sohn um die Prüfung „etwaiger Verfehlungen“. So sollen sämtliche Beweisanträge der Anwältin der Kinder vom Richter unbegründet abgewiesen worden sein. „Bei diesen Beweisanträgen handelt es sich beispielsweise um Anträge auf Einvernahme von Zeugen, die in einem ebenso bei der Staatsanwaltschaft Graz anhängigem Verfahren einvernommen wurden und wo Zeugen den Angeklagten massiv belasten“, ist dem Schreiben zu entnehmen. Die Beweisanträge hätten die „problematische Persönlichkeit“des Mediziners beleuchten sollen.
Die Kinder kritisieren, dass der Freispruch des Richters darauf gestützt werde, „dass dem Akt kein Anhaltspunkt entnommen werden könne, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass diese strafbar sind“. Das sei für die Kinder „völlig unverständlich“. Ebenso wie die Ablehnung eines weiteren Gutachtens. Im Verfahren seien „massive Mängel im Gerichtsgutachten von Dr. (Adelheid, Anm.) Kastner aufgezeigt worden“.
In der Sachverhaltsdarstellung bezüglich Staatsanwalt Christian Kroschl wird kritisiert, er habe nicht berücksichtigt, was die ExMitarbeiterinnen des Mediziners angegeben hätten. Sie würden von Substanzmittelmissbrauch des Arztes und Fälschung des Suchtgiftbuches berichten. Außerdem habe Kroschl keine Untersuchungshaft verhängt, obwohl laut dem Gewaltschutzzentrum Steiermark „eine sehr hohe Gefährdung“für ein mutmaßliches Opfer bestanden habe.
Bereits nach dem am 29. September in Graz ergangenen Freispruch standen Vorwürfe seitens der Kinder vor allem gegen Richter Andreas Rom im Raum. Dessen Verhalten während der Hauptverhandlung sei, so die Kinder, „rechtlich nicht nachvollziehbar“gewesen. Ähnliches wird auch Ankläger Christian Kroschl unterstellt, der allerdings gegen das Urteil Berufung angemeldet hat. Der Freispruch für den Mediziner ist daher nicht rechtskräftig. (stu)