Chance für Türkis-Blau
zwingen die kontoführende Bank, Entgelte zu übernehmen, die der von der Bank völlig unabhängige und auch nicht über deren Auftrag agierende Betreiber eines Geldausgabeautomaten mit dem Kunden der Bank für die Dienstleistung der Bargeldbeschaffung vereinbart. Nach dem gleichen (verfassungs-)rechtlich fragwürdigen Denkmuster könnte man auch Friseure zwingen, die Taxispesen ihrer Kunden für die Anfahrt zu tragen. Dabei wäre es dann auch egal, woher der Kunde kommt und wie hoch seine Taxirechnung ist.
Herr Zacherl irrt allerdings, wenn er meint, das Gesetz wäre, hätte eine Begutachtung stattgefunden, so nicht beschlossen worden. Der am 12. 10. beschlossene Initiativantrag ist tatsächlich wortgleich mit einem Entwurf, den das Sozialministerium Ende August 2017 zur Begutachtung versendet hat. Die Stellungnahmen sind auf der Homepage des Parlaments nachzulesen. Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Bundeswettbewerbs- behörde haben sich kritisch geäußert. Es ist keine Überraschung, dass das bei der AK anders war. Eine inhaltliche Diskussion hat danach nicht mehr stattgefunden.
Dass das Gesetz letztlich nur den unabhängigen Betreibern von Geldausgabeautomaten etwas bringt, war dem Bündnis von SPÖ, FPÖ und Grünen offensichtlich egal. Wichtig war ihnen, den Beschluss noch rasch als Wahlzuckerl einpacken zu können. „Rückkehr zur Normalität, bitte“, LA von Rainer Nowak, 25.10. Auch wenn es angesichts der Realität schwierig ist: Vielleicht sollte man zumindest im Vorfeld der Regierungsbildung allfällige Vorurteile über Bord werfen und Türkis-Blau eine Chance geben.
Vor allem wäre vorteilhaft, die abgedroschenen Kategorien linksrechts resp. politisch korrekt bzw. unkorrekt durch richtig-falsch oder gut-schlecht zu ersetzen.